Mainz (dpa/lrs) – Die Sieben-Tage-Inzidenz in Rheinland-Pfalz ist wieder unter die Marke von 1600 gefallen. Der Wert, der die Zahl der bestätigten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche beschreibt, lag am Samstag bei 1588,9 nach 1633,6 am Vortag, wie das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz mitteilte. Seit Freitag sind bundesweit 2828 neue bestätigte Corona-Fälle hinzugekommen (Stand 11.10 Uhr). Das war deutlich weniger als die 14.356 vom Vortag, was aber für die Zahlen vom Wochenende üblich ist. Seit Freitag sind zwei weitere Menschen im Zusammenhang mit dem Virus gestorben. Damit stieg die Zahl der Todesopfer seit Beginn der Pandemie im Land auf 5.151.
Die höchste Sieben-Tages-Inzidenz gab es am Samstag in Rheinland-Pfalz im Landkreis Vulkaneifel mit 2802,1, die niedrigste lag mit 912,5 in Speyer.
Die für die Beurteilung der Lage in den Krankenhäusern wichtige bundesweite Hospitalisierungsinzidenz stieg von 6,53 am Vortag auf 6,72. Sie beschreibt die Zahl der Patienten pro 100.000 Einwohner, die in den vergangenen sieben Tagen mit Covid-19 ins Krankenhaus gekommen sind. Zuletzt (Stand Samstag 11.05 Uhr) lagen 88 Menschen auf Intensivstationen in rheinland-pfälzischen Krankenhäusern, 31 davon wurden beatmet. Das geht aus Daten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hervor.
In Rheinland-Pfalz ist am Freitag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten. Sie enthält keine wesentlichen Änderungen, da die bisherigen Regelungen nach einem Beschluss der Landesregierung bis zum 2. April weitgehend aktualisiert und die ursprünglich geplanten Lockerungen um rund zwei Wochen verschoben wurden. Den Bundesländern wurde diese Übergangsfrist eingeräumt, obwohl laut Bund die meisten Corona-Regeln eigentlich ab dem 20. März fallen sollten. Dies stieß angesichts steigender Infektionszahlen auf Kritik.
In Rheinland-Pfalz gilt bis zum 2. April: Wo der Impf-, Test- oder Genesungsstatus überprüft wird, ist das Tragen einer Maske weiterhin weitgehend nicht mehr erforderlich. Im Einzelhandel und anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt weiterhin die Maskenpflicht. An allen weiterführenden Schulen bleibt die Maskenpflicht zwei Wochen länger bestehen – auch auf dem Platz. Schulen sollen weiterhin ohne Anlass zweimal pro Woche getestet werden.
In Grund- und Sonderschulen müssen Kinder und Lehrer seit vergangenem Montag keine Masken mehr während des Unterrichts tragen. Dieser Schritt wurde von der Landesregierung Anfang März beschlossen.
Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben entfallen am Sonntag (20. März) Abstandsgebote, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen. Die Möglichkeit, sich nach einer Infektion oder als erwachsene Kontaktperson erneut zu testen, soll dann um zwei Tage verkürzt werden.
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