Gesundheit – München – Ministerium legt Abstandsregeln für Großveranstaltungen fest – Bayern

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Gesundheit – München – Ministerium legt Abstandsregeln für Großveranstaltungen fest – Bayern

München (dpa/lby) – Das bayerische Gesundheitsministerium hat die neuen Regeln für Großveranstaltungen in Sport und Kultur konkretisiert: Nach Angaben vom Freitag ist in Stadien, Hallen und anderen Spielstätten sogar eine Zuschauerauslastung von bis zu 25 Prozent möglich wenn die 1,50-Meter-Mindestabstände, zum Beispiel auf den Sitztribünen, nicht konsequent eingehalten werden können.

Das Kabinett hat am Dienstag Lockerungen der Corona-Regeln für Sport, Kultur und andere Veranstaltungen beschlossen, die seit Donnerstag in Kraft sind. Danach ist für Veranstaltungen, die nicht groß und überregional sind, wieder eine Zuschauerkapazität von bis zu 50 Prozent erlaubt – zuvor waren es 25 Prozent. Bei nationalen Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern ist nun wieder eine Auslastung von 25 Prozent zulässig, bis zu einer Obergrenze von 10.000 Zuschauern. Es dürfen jedoch nur Sitzplätze belegt werden.

Grundsätzlich gilt für all das: Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss überall eingehalten werden. Ausnahmen sind aber möglich: Für Kinos und Theater hatte Staatschef Florian Herrmann (CSU) bereits am Dienstag angekündigt, dass auch bis zu 50 Prozent Belegung erlaubt seien, wenn die Mindestabstände nicht überall eingehalten werden können. Und so steht es in der novellierten Corona-Verordnung samt Begründung: Voraussetzung dafür, 1,50 Meter unterschreiten zu können, sei die „bestmögliche Abstandseinhaltung“, etwa wenn die Sitzplätze „schachbrettartig“ besetzt seien.

Dass dies auch für große, überregionale Veranstaltungen gilt, stellte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Freitag klar: „Die Ausnahme gilt – unter den bereits genannten Voraussetzungen – in beiden Fällen (25-Prozent-Fälle und 50-Prozent-Fälle), also auch bei große nationale Sportereignisse“, sagte sie auf Anfrage.

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