Gesundheit – Stuttgart – Baden-Württemberg: Längere Corona-Auflagen zulassen – Gesundheit

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Stuttgart (dpa) – Das Land Baden-Württemberg drängt auf eine Verlängerung der Rechtsgrundlagen für weitergehende Corona-Maßnahmen über den 20. März hinaus. In den Entwurf für das Beschlusspapier (Stand 14 Uhr) des Bund-Länder-Treffens, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hat die Landesregierung eine Protokollerklärung einfügen lassen. Darin heißt es: „Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz eine Lösung einzuleiten, die es den Ländern ermöglicht, auch nach dem 19. März 2022 die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen.“

Berichten zufolge will das Land die Protokollerklärung bestehen lassen, doch das könnte sich durch die Verhandlungen während der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwochnachmittag ändern.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) pocht schon länger darauf, dass der „Werkzeugkasten“ der Länder für den Ernstfall gefüllt bleiben muss. Wenn die Koalition aus SPD, Grünen und FDP jedoch bis zum 20. März keinen neuen Bundestagsbeschluss zum Infektionsschutzgesetz durchsetzt, haben die Länder keine Möglichkeit mehr, Maßnahmen zu erlassen – dann können sie auch nicht mehr das Tragen von Masken vorschreiben.

Baden-Württemberg warnt in der geplanten Protokollerklärung: „Die von Bund und Ländern gemeinsam angestrebten Öffnungsschritte bedürfen der Absicherung durch geeignete Maßnahmen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Bundesländer angemessen auf das hoffentlich Nichtvorhandene reagieren bei unerwartet starkem Anstieg der Fälle durch Überlastung der Patientenversorgung Eine Öffnung ohne Schutz widerspricht dem Vorsorgeprinzip.

Das Land fordert deshalb, dass es auch nach dem 20. März möglich bleiben muss, Kultur- und Sportveranstaltungen zu verbieten oder die Zuschauerzahlen zu begrenzen. Auch Arbeitgeber sollen ihre Mitarbeiter weiter testen können.

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