Stuttgart (dpa/lsw) – Nach der Lockerung der Quarantäneregeln in Schulen und Kitas geht das Land Baden-Württemberg mit seiner Teststrategie nun wieder auf Nummer sicher. Bis zu den Osterferien, also bis Mitte April, will die Regierung regelmäßige Corona-Tests in Schulen und Kitas fortsetzen. Die Kosten werden auf 94,6 Millionen Euro geschätzt. Das geht aus einem Kabinettsvorschlag des Sozialministeriums hervor, der am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vorgelegt wurde. Ziel ist es, den Präsenzunterricht trotz der hohen Infektionszahlen durch Omikron weiterführen zu können. Berichten zufolge wurde der Kabinettsvorschlag bereits zwischen den Ministerien abgestimmt.
Mitte vergangener Woche hatte die Regierung entschieden, dass bei einem größeren Corona-Ausbruch nicht mehr ganze Klassen oder Gruppen in häusliche Isolation geschickt werden müssen. Die Bildungsgewerkschaften hatten dies als fahrlässig kritisiert. Zuletzt lagen die Inzidenzwerte bei Kindern von 0 bis 5 Jahren bei 1538,5, bei 6- bis 9-Jährigen bei 3606,2 und in der Gruppe der 10- bis 19-Jährigen bei 2563,8 (Stand: 3. Februar).
Nach der neuen Vorlage des Sozialministeriums müssen sich ungeimpfte Kinder und Jugendliche bis zum 13. April weiterhin dreimal wöchentlich einem Corona-Schnelltest unterziehen. Für PCR-Tests sind zwei pro Woche ausreichend. Auch Schüler, deren zweite Impfung länger als drei Monate zurückliegt und die nicht geboostert wurden, müssen sich weiterhin regelmäßig testen lassen. Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz soll allen Lehrkräften und Schülern, die bereits dreimal geimpft wurden oder kürzlich genesen sind, zusätzlich ein freiwilliges Testangebot von zwei Tests pro Woche gemacht werden.
In der Vorlage heißt es: „Die Durchführung des Schulunterrichts und die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote hat oberste Priorität.“ Engmaschige Tests könnten unkontrollierte Ausbrüche der Omicron-Virus-Variante in Schulen und Kitas verhindern und den dauerhaften Besuch sicherstellen.
Baden-Württemberg lässt erwartungsgemäß wieder mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen wie der Fußball-Bundesliga zu. Bei Indoor-Veranstaltungen zeigt sich das Land noch großzügiger, als die Staatskanzleichefs vergangene Woche beschlossen haben. Die Anpassung der Corona-Verordnung sehe vor, dass bis zu 10.000 Zuschauer im Freien bei einer maximalen Belegung von 50 Prozent unter Berücksichtigung der 2G-Plus-Regel zugelassen seien, sagte ein Regierungssprecher. Will ein Veranstalter nur die 2G-Regel anwenden, sind 5000 Besucher erlaubt.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Konzerten sind nach der 2G-Plus-Regelung 4.000 Personen erlaubt, nach der 2G-Regelung 2.000 Personen. Allerdings erlaubt Baden-Württemberg auch hier eine maximale Auslastung von 50 Prozent – und nicht nur 30 Prozent, wie es der Beschluss der Staatskanzleichefs vorsieht.
Grundsätzlich sagte der Regierungssprecher zu möglichen weiteren Lockerungen: „In den kommenden Wochen wird es um verantwortungsvolle Öffnungsschritte entlang der Lage im Gesundheitswesen gehen.“ Die Maßnahmen würden der Situation angepasst, die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar sei ein „wichtiger Gradmesser“.
Richtig ist, dass das Land „grundsätzliche Überlegungen“ für die Phase nach dem Höhepunkt der Omicron-Welle anstellt. „Das gilt auch für die Frage, welche Parameter zukünftig die richtigen Bezugspunkte für unsere Maßnahmen sind, wenn Omikron nachweislich zu milderen Verläufen führt.“
Der Sprecher warnte jedoch: „Bei all dem ist es nach wie vor sehr wichtig, unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Alle Bürgerinnen und Bürger – ob an Corona erkrankt oder nicht – müssen so behandelt werden können, wie es ihrer Gesundheit entspricht.“ erfordert es.“
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