Gesundheit – Stuttgart – Neue Regelung: Im Südwesten gilt weiterhin Maskenpflicht – Gesundheit

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Stuttgart (dpa/lsw) – Nach zwei Jahren Pandemie fallen auch im Südwesten wichtige Corona-Auflagen weg. Ab diesem Samstag gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr und auch die Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen entfallen. Mit der neuen Corona-Verordnung gehöre auch das System mit Grund-, Warn- und Alarmstufen der Vergangenheit an, teilte das Staatsministerium am Freitag mit. Damit setzt das Land das neue Bundesinfektionsschutzgesetz um. Gleichzeitig nutzt die grün-schwarze Landesregierung eine Übergangsregelung, mit der die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen für mindestens zwei Wochen – bis zum 2. April – bestehen bleiben sollen.

In Baden-Württemberg gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen ab 18 Jahren. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. An Schulen gilt weiterhin Maskenpflicht.

Auch die bestehende 3G-Regelung soll sich in der Übergangszeit bis Anfang April nicht ändern. Das heißt: Wer ein Restaurant, eine Messe, eine Ausstellung und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens besuchen will, muss sich impfen, testen oder genesen lassen. Clubs und Diskotheken dürfen nur von geimpften oder genesenen Personen betreten werden, die auch einen aktuellen Test vorweisen können.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisierte erneut, dass die Ampelregierung in der Bundesregierung das Gesetz so geändert habe, dass die meisten Corona-Schutzregeln nicht mehr anwendbar seien. „Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur aktuellen Corona-Situation“, sagte Kretschmann. Die Übergangsregelung werde daher angewandt, „um die aktuelle Welle zumindest so schnell wie möglich zu brechen“.

Theoretisch kann das Land auch nach dem 2. April weitere Beschränkungen für regionale sogenannte Hotspots erlassen, wenn der Landtag für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Ob Baden-Württemberg – wie Bayern plant – nach dem 2. April das ganze Land zum Hotspot erklärt, ist noch unklar. Die Landesregierung hält die Bundesverordnung für rechtlich schwer umsetzbar.

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