Gesundheit: Teilimpfung für Pflegepersonal gilt ab Mittwoch – im Inland

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Gesundheit: Teilimpfung für Pflegepersonal gilt ab Mittwoch – im Inland

Sie mussten bis Dienstag einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen – oder eine Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen könnten nun mit Konsequenzen rechnen. Die Behörden können Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote verhängen.

Allerdings wird die Umsetzung der Teilimpfpflicht in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen Teilen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob Menschen in Heimen und Krankenhäusern bei einem Betretungsverbot für ungeimpfte Beschäftigte noch versorgt werden können.

Außerdem soll künftig ein niedrigeres Corona-Arbeitsschutzniveau gelten. Dazu wollte das Kabinett am Mittwoch eine Verordnung des Sozialministeriums verabschieden. Demnach sollen Arbeitgeber weitgehend selbst bestimmen können, wie sie das Risiko einschätzen und welche Anforderungen im Unternehmen noch gelten sollen. Am Donnerstag sollen auch erstmals Anträge auf allgemeine Impfpflicht im Bundestag beraten werden.

© dpa-infocom, dpa:220316-99-538256/3

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