Berlin (dpa) – Nach monatelangen Corona-Einschränkungen gelten in Deutschland ab Freitag weitere Maßnahmen nicht mehr. In der Gastronomie und Hotellerie gilt künftig die 3G-Regelung, nach der ungeimpfte Personen mit negativem Test zum Beispiel Restaurants besuchen dürfen.
Nachtschwärmer dürfen wieder in Clubs und Diskotheken tanzen, wo die 2G Plus-Regelung gilt. Aufgenommen werden also nur Genesene und Geimpfte mit einem Test oder mit einer dritten Impfung. Die neuen Lockerungen sind der zweite Schritt im bundesweiten Lockerungsplan. Baden-Württemberg und Thüringen haben bereits vorgeprescht – in den anderen Bundesländern treten die Änderungen nun in Kraft.
Bund und Länder hatten sich Mitte Februar auf einen dreistufigen Lockerungsplan geeinigt. Erstens wurden die Regeln für Einzelhandels- und private Treffen Mitte Februar gelockert. Ab dem 4. März tritt der zweite Öffnungsschritt – etwa die Rückkehr zur 3G-Regelung in vielen Bereichen – in Kraft. Ab dem 20. März sollen „alle tiefgreifenderen“ Maßnahmen entfallen, wenn es die Situation in den Kliniken zulässt.
Sorgen Sie sich um den Okikron-Subtyp
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte davor gewarnt, am 20. März mit einem „Tag der Freiheit“ mit einem Ende aller Maßnahmen zu rechnen. Er warnte die Länder vergangene Woche auch davor, dass es „überhaupt keinen Spielraum“ gebe, die beschlossenen Öffnungsschritte zu beschleunigen. Mit der Ausbreitung des ansteckenderen Omicron-Subtyps BA.2 könnten die Fallzahlen auch wieder steigen.
In der Vergangenheit waren einzelne Bundesländer trotz gemeinsamer Entscheidungen immer wieder eigene Wege gegangen. Diesmal setzen die Bundesländer die Lockerungen in Gastronomie und Beherbergung fast vollständig um. Allerdings hat Baden-Württemberg bereits am 23. Februar die Regeln für Ungeimpfte gelockert, sodass sich dort am Freitag nichts ändern wird. In Thüringen gilt seit einigen Wochen 3G in Restaurants, seit dem 25. Februar dürfen Clubs und Diskotheken öffnen.
Trotz der gemeinsamen Entscheidung von Bund und Ländern gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. 3G gilt landesweit für Übernachtungen. Nicht geimpfte Urlauber müssen sich in Hotels in Schleswig-Holstein täglich testen lassen, im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern hingegen nur alle drei Tage.
Leichter aus dem Urlaub nach Hause zu kommen
Für Urlaubsrückkehrer aus dem Ausland wird es einfacher. Seit Donnerstag gelten keine Länder mehr als Risikogebiete mit weitergehenden Auflagen wie Quarantäneauflagen bei der Einreise. Für alle Einreisen nach Deutschland gilt aber weiterhin die 3G-Regelung, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt nun ab zwölf statt ab sechs Jahren.
Auch für Veranstaltungen gelten ab Freitag neue Regeln. Bund und Länder hatten festgelegt, dass bei Großveranstaltungen mehr geimpfte oder genesene Zuschauer (2G) zugelassen werden dürfen als bisher – in Innenräumen sind es maximal 6000 Personen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent. Im Außenbereich können 75 Prozent der Maximalkapazität genutzt und maximal 25.000 Personen zugelassen werden. Das Beschlusspapier von Bund und Ländern definiert jedoch nicht genau, was als Großveranstaltung gilt.
In Nordrhein-Westfalen etwa gelten die 2G-Plus-Regelung und die Maskenpflicht für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern. In Sachsen können Kultur- und Freizeitveranstalter mit mehr als 1000 Personen zwischen 2G und 3G wählen. Bei 2G gelten die Regeln aus dem Beschluss, bei 3G gilt eine maximale Belegung von 50 Prozent der Plätze.
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