Gesundheit – Weitere Corona-Maßnahmen – Länder unter Zeitdruck – Gesundheit

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Berlin (dpa) – Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen geraten die Bundesländer zunehmend unter Druck, weitere Corona-Beschränkungen festzulegen.

Für eine nahtlose Verbindung müssten noch in dieser Woche Entscheidungen getroffen werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) forderte erneut zusätzliche Alltagsauflagen in regionalen sogenannten Hotspots in kritischen Situationen und setzte sich für konkrete Umsetzungskriterien ein. Die mitregierende FDP pochte darauf, dass strengere Auflagen, etwa für eine breitere Maskenpflicht, nur unter Auflagen und nicht pauschal beschlossen werden könnten.

Lauterbach will sich heute mit den Gesundheitsministern der Länder über die Anwendung der Eingriffsmöglichkeiten beraten, die sie nach Änderungen des Infektionsschutzgesetzes haben. Mit konkreten Kriterien sollen die Bundesländer die Hotspot-Regelung umsetzen können, machte der Minister am Sonntagabend im TV-Sender Bild deutlich. „Und ich appelliere an die Länder, es jetzt zu tun.“

Streitpunkt neue bundesweite Rechtsgrundlage

Gegen geballte Proteste aus den Bundesländern hatte die Ampelkoalition eine neue bundesweite Rechtsgrundlage durchgesetzt, die nur noch wenige allgemeine Schutzregeln zulässt, etwa für Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen. Nach einer Übergangsfrist bis zum kommenden Samstag (2. April) können die Bundesländer weitere Einschränkungen für regionale Hotspots verhängen, etwa mit mehr Maskenpflicht und Zugangsregeln, wenn der Landtag eine kritische Lage für die Hotspots feststellt. Mehrere Länder beklagen, dass mangels konkreter Kriterien keine rechtssichere Regelung möglich ist.

Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, werden im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist, dass die Gefahr einer Überlastung der Klinikkapazität besteht. Lauterbach hatte dafür vier Kriterien genannt und wollte diese auch seinen Landskollegen erläutern: Erstens, wenn Kliniken keine Notfallversorgung mehr leisten könnten – wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalmangel; zweitens, wenn sie geplante Eingriffe absagen oder drittens Patienten in andere Häuser verlegen müssen – und viertens, wenn die Anforderungen an eine Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht erfüllt werden können.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr machte deutlich, dass die Hotspot-Regelung dann anspreche, wenn „in einzelnen Städten oder Gemeinden“ die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems bestehe. Sie sei „an strenge Auflagen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewendet werden“, sagte er in den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Länder sind nicht wehrlos. „Wer etwas anderes behauptet, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder hat Angst, Verantwortung zu übernehmen.“ Mecklenburg-Vorpommern hat bis Ende April bereits das ganze Land zum Hotspot erklärt, das plant auch der Stadtstaat Hamburg.

„Es ist nicht legal“

Lauterbach wies Forderungen des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Ausweitung der Maskenpflicht zurück. „Das ist nicht legal“, sagte er im Bild-TV. Lauterbach betonte jedoch, dass er die Maskenpflicht gerne beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre. Er appellierte an die Bundesländer, dies in den Hotspots zu regeln und forderte die großen Supermarktketten auf, die Maskenpflicht in ihren Filialen bundesweit durchzusetzen. Er erwartet daher, dass die Unternehmen am Montag auf seinen Appell reagieren.

Laut einer YouGov-Umfrage will die Mehrheit der Menschen in Deutschland weiterhin Masken in Innenräumen tragen. 41 Prozent gaben an, dies beispielsweise in Geschäften oder in der Bahn ohne Maskenpflicht tun zu wollen. 27 Prozent gaben an, ab und zu eine Maske zu tragen, 9 Prozent eher selten. 17 Prozent der 714 Befragten gaben an, nie wieder eine Maske in Innenräumen tragen zu wollen, wenn diese nicht mehr vorgeschrieben wäre.

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