Gesundheit – Wiesbaden – Ärzte aus Syrien erhalten Approbation in Hessen – Gesundheit

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Wiesbaden (dpa/lhe) – Rund 30 Ärzte aus Syrien haben in den vergangenen drei Jahren jeweils die Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit in Hessen erhalten. Die Zahl der syrischen Ärzte, die die erforderliche Kenntnisprüfung nicht bestanden haben, lag in den Jahren 2019 bis 2021 bei 12 bzw. 13. Das sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne) auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion in Wiesbaden unter Berufung auf Informationen vom Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen.

Eine ärztliche Tätigkeit kann in Deutschland nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis ausgeübt werden. Zuständige Stellen für den Berufszugang sind die Zulassungsbehörden der jeweiligen Bundesländer. Diese prüfen die Gleichwertigkeit von in einem Drittstaat erworbenen Ausbildungsnachweisen.

Werden im Rahmen der Prüfung erhebliche Unterschiede zwischen der Ausbildung in einem Drittstaat und der Ausbildung in Deutschland festgestellt und fehlt zum Ausgleich eine einschlägige Berufserfahrung, ist laut Bundesärztekammer eine Kenntnisprüfung erforderlich.

Die Kenntnisprüfung bezieht sich daher auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie mit Fragen zu den ergänzenden Aspekten Notfallmedizin, Bildgebende Verfahren, Klinische Pharmakologie, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Tätigkeit. Die Kenntnisprüfung ist laut Bundesärztekammer eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten.

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