Gesundheitsamt überlastet – was für Kontaktpersonen gilt – Regensburger Nachrichten

Startseite » Gesundheitsamt überlastet – was für Kontaktpersonen gilt – Regensburger Nachrichten
Gesundheitsamt überlastet – was für Kontaktpersonen gilt – Regensburger Nachrichten

Aufgrund der hohen Zahl an Corona-Infizierten in Stadt und Landkreis Regensburg kann das Gesundheitsamt den Kontakt zu einer infizierten Person oder Kontaktperson nicht mehr in jedem Einzelfall sicherstellen. Wie die Gesundheitsämter darauf reagieren und wo Sie sich in diesem Fall informieren können.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Corona-Infiziertenzahlen in Stadt und Landkreis Regensburg kann das Gesundheitsamt den Kontakt zu den Infizierten bzw. Kontaktpersonen nicht mehr in jedem Einzelfall sicherstellen. Da auch die Corona-Hotline aus diesem Grund an ihre Kapazitätsgrenzen stößt, stellt der Landkreis Regensburg nun ein größeres Informationsangebot zur Verfügung.

Standardbrief gilt als Isolierungsbescheinigung

Sobald das PCR-Testergebnis vom Labor an das Gesundheitsamt übermittelt wird, erhält jede infizierte Person einen standardisierten Brief an ihre offizielle Meldeadresse, die zusammen mit Ihrem eigenen PCR-Testergebnis als Isolierungsbescheinigung dient. In diesem Schreiben werden auch die Isolationsregeln beschrieben. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung über die Quarantäne von Kontakt- und Verdachtspersonen sowie die Isolierung positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteter Personen kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden IfSG.

Priorität für Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung in den Labors Bis allein die PCR-Tests von den Laboren ausgewertet werden, vergehen jedoch oft mehrere Tage und diese Meldung geht beim Gesundheitsamt ein. Aufgrund dieser Situation muss das Gesundheitsamt derzeit vorrangig Schulen und Kitas sowie Senioren- und Pflegeheime unterstützen. Der Leiter des Regensburger Gesundheitsamtes, Dr. Mediziner Bernhard Edenharter, in einer Pressemitteilung. Bei Verdacht auf eine Infektion soll sich jede Person sofort in Quarantäne begeben – noch bevor der Bescheid des Gesundheitsamtes eintrifft.

Täglich 4.000 Anrufe bei der Corona-Hotline

Zudem ist der Beratungsbedarf bei der Corona-Hotline enorm gestiegen und beläuft sich derzeit auf rund 4.000 Anrufe pro Tag – mit einem Spitzenwert von 5.800 am 24. Januar. Da nun auch hier die Kapazitätsgrenzen erreicht werden, stellt der Landkreis Regensburg ab sofort zusätzliche Informationen auf seiner Homepage unter www.landkreis-regensburg.de/corona zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen sind dort zusammengefasst und prägnant beantwortet.

Außerdem gibt es zusätzliche Informationsangebote für positiv Getestete und zum Contact Tracing. Die Fragen und Antworten werden immer aktualisiert. Der Landkreis bittet alle Informationssuchenden, zunächst dieses Informationsportal zu nutzen und sich dann an die Corona-Hotline zu wenden, falls die eigene Frage dort nicht enthalten ist.


Landkreis Regensburg / RNRed