Insbesondere in Bayerns Justizvollzugsanstalten wurde eine hohe Impfquote erreicht. Bayerns Justizminister Eisenreich ist zufrieden: „Unsere Mitarbeiter haben eine tolle Überzeugungsarbeit geleistet“.
Die Impfbereitschaft in den Justizvollzugsanstalten in Bayern ist groß. Aus diesem Grund sind inzwischen 88,3 Prozent der Mitarbeiter vollständig geimpft oder genesen. Aber auch unter den Gefangenen gibt es trotz der hohen Fluktuation eine überraschend hohe Impfquote. Bayerns Justizminister Eisenreich führt dies auf das große Engagement der Mitarbeiter zurück: „Unsere Mitarbeiter haben eine tolle Überzeugungsarbeit geleistet.“
Gefängnisse besonders sensible Bereiche
Zum 1. Februar dieses Jahres hatten 5.574 der 6.307 Beschäftigten in den 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten einen Impf- oder Genesungsnachweis. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Corona stellt uns alle vor große Herausforderungen. Justizvollzugsanstalten sind besonders sensible Bereiche. 88,3 Prozent der Mitarbeiter sind vollständig geimpft oder genesen. Das ist ein toller Erfolg, für den ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken möchte.“
Im Gefängnis geimpft
Auch mit der Impfquote der Inhaftierten ist Eisenreich zufrieden: „Die Mitarbeiter des Bayerischen Justizvollzugs haben bei den Inhaftierten sehr viel Überzeugungsarbeit geleistet. Mit Stand vom 16. Februar 2022 waren 71,5 Prozent mindestens einmal geimpft – das ist nur knapp.“ unter der aktuell vom Robert-Koch-Institut für Bayern festgelegten Quote von 73,7 Prozent. Das ist ein toller Erfolg.“
Dies ist auch deshalb eine besondere Leistung, weil viele kurze Freiheitsstrafen im Gefängnis verbüßt werden. Aufgrund der hohen Fluktuation wird jeden Monat eine beträchtliche Anzahl ungeimpfter Gefangener in Justizvollzugsanstalten eingeliefert und bereits geimpfte Gefangene entlassen. Zudem gehören nach den Erfahrungen des bayerischen Justizvollzugs Gefangene mitunter Bevölkerungsgruppen an, die für Impfungen außerhalb der Justizvollzugsanstalt schwer zu erreichen sind.
Corona-Ausbrüche verhindern
Die bayerische Justiz setzt ein Bündel von Maßnahmen ein, um die Einschleppung des Coronavirus möglichst zu verhindern. Das beinhaltet:
- Reduzierung der Neuankömmlinge: So wurden die Haftanstalten durch die Aussetzung von Ersatzhaftstrafen entlastet und Platz für notwendige Quarantänemaßnahmen reserviert.
- Zweiwöchige Quarantäne: Alle neu ankommenden Gefangenen werden für mindestens zwei Wochen getrennt von den anderen Gefangenen untergebracht, bis eine Corona-Infektion ausgeschlossen werden kann. Nach Ablauf der Frist werden die Gefangenen getestet – und im Einzelfall auch immer dann, wenn dafür ein Anlass besteht.
- Impfinformationskampagnen: Die Gefangenen werden im Aufnahmegespräch über die Impfmöglichkeiten aufgeklärt. Eisenreich: „Jeder bekommt ein Impfangebot. Außerdem verteilen wir Formulare in verschiedenen Sprachen, mit denen die Gefangenen direkt eine Impfung beantragen können. Die von den jeweiligen Justizvollzugsanstalten angebotenen Impfungen sind in den Unterbringungsbereichen in mehreren Sprachen und in Form von Piktogrammen ausgehängt.“ Die Gefängnisärzte werben für Impfungen bei Gefangenen. Bedenken hinsichtlich der Impfung können die Gefangenen mit den Anstaltsärzten und den impfenden Ärzten besprechen.
- Umfassendes Schutzkonzept in allen bayerischen Justizvollzugsanstalten: Die Schutz- und Hygienemaßnahmen werden laufend aktualisiert und dem Infektionsgeschehen und den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Eisenreich abschließend: „Die Beschäftigten im bayerischen Justizvollzug mussten in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Mehrbelastungen bewältigen. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für ihr großes Engagement.“
Bayerisches Staatsministerium der Justiz / RNRed