Kein Versorgungsengpass aufgrund einrichtungsbedingter Impfpflicht zu erwarten

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Wer in der Pflege arbeitet und keine Corona-Impfung hat, bekommt bald Post vom Gesundheitsamt. Ab dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Foto: dpa Foto: Robert Michael

Jetzt ist die Frist für die einrichtungsbezogene Corona-Impfung. Ab dem 16. März wird sich in den Kliniken und Pflegeheimen der Region kaum etwas ändern, außer dass keine ungeimpften Menschen mehr eingestellt werden dürfen. „Wir kommen unserer Meldepflicht nach, dann sind die Gesundheitsämter dran“, erklärt Steffen Kübler, Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Heilbronn, der 15 Pflegeeinrichtungen in Stadt und Landkreis betreibt.