Lockerung: Keine Masken mehr im Unterricht an Grund- und Sonderschulen – Gesundheit & Leben

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Lockerung: Keine Masken mehr im Unterricht an Grund- und Sonderschulen – Gesundheit & Leben

Mit dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz hat die Bundesregierung am vergangenen Wochenende gegen massive Kritik aus den Bundesländern durchgesetzt, dass alle weitreichenden Corona-Maßnahmen bundesweit auslaufen. Auch für Bayern bedeutet dies nicht nur das Ende aller Kapazitäts- und Personenobergrenzen sowie des Tanz- und Musikverbots, sondern auch aller Kontaktbeschränkungen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, des Verbots von Volksfesten und Jahrmärkten , das Feierverbot auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Möglichkeiten des Alkoholverkaufs und Konsumverbote. In Kitas müssen keine festen Gruppen mehr gebildet werden.

Allerdings wird Bayern dann im neuen Gesetz eine Übergangsfrist nutzen, wo immer dies rechtlich möglich ist. Deshalb bleiben die bisherigen Zugangsbeschränkungen (nur für Geimpfte/Genesene/Getestete) bis zum 2. April bestehen, also 2G ​​im Freizeitbereich, 2G plus in Diskotheken oder 3G in Gastronomie und Universitäten. FFP2-Masken sind weiterhin im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen und anderswo obligatorisch.

Bundesweit – und dann über den 2. April hinaus – bleiben Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen bestehen.