Neue Corona-Regeln in Kraft – Berlin.de

Startseite » Neue Corona-Regeln in Kraft – Berlin.de
Neue Corona-Regeln in Kraft – Berlin.de

Beim Restaurantbesuch, beim Friseur oder bei Tests gelten in Berlin neue Corona-Regeln: Ab Samstag (05.02.2022) ändert sich einiges.

©dpa

Eine Anwesenheitsdokumentation ist in vielen Bereichen nicht mehr erforderlich

Eine Anwesenheitsdokumentation beim Besuch eines Restaurants oder einer Bar ist nicht mehr zwingend erforderlich. Das gilt auch für Hotels und Sport. Besucher und Gäste müssen ihre Daten nicht mehr zurücklassen. Das Weglassen der Dokumentation ist der Fokussierung des Contact Tracing auf vulnerable Gruppen geschuldet. Der Vertrag mit der Luca-App, der normalerweise im März endet, wurde nicht entsprechend verlängert.

Anpassung an Bundesvorschrift: genesener Status für 3 Monate

Der Genesungsnachweis gilt nur noch für drei, nicht wie bisher für sechs Monate nach dem positiven Testergebnis. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat dies empfohlen und die Bundesregierung hat es Mitte Januar umgesetzt. Berlin hat seine Landesverordnung entsprechend angepasst.

Schnelltests ersetzen in zahlreichen Fällen PCR-Tests

PCR-Tests sind nur in Ausnahmefällen erforderlich. Ein positives Schnelltestergebnis muss nicht mehr mit einem PCR-Test überprüft werden. Und wer sich nach einer Corona-Infektion oder als Kontaktperson eines Infizierten aus Isolation oder Quarantäne frei testen möchte, kann dies mit einem zertifizierten Schnelltest tun.

Weitere Ausnahmen von der Prüfpflicht für „2G plus Test“

Wenn es um körperbezogene Dienstleistungen wie den Besuch beim Friseur oder Kosmetiksalon geht, wird es etwas komplizierter als bisher. Zutritt haben nach wie vor nur Geimpfte und Genesene (2G), die entweder eine Maske tragen oder einen Test vorweisen müssen. Was gilt, entscheidet der Salon. Wenn er anstelle einer Maske einen Test vorschreibt, sind geboosterte und vergleichbare Fälle, also gerade Geimpfte oder frisch Genesene, – und das ist neu – künftig von dieser Testpflicht ausgenommen. Sie gilt daher nur für Kunden, deren Grundimmunisierung länger als drei Monate zurückliegt.

Auch bei den Zugangsregeln für Restaurants gibt es eine Änderung: Dort gilt wie bisher „2G plus Test“. Allerdings sind Geboosterte von der Testpflicht zeitlich unbefristet, frisch (zweimal) Geimpfte und Frischgeimpfte jeweils für drei Monate von der Testpflicht befreit.

Verschärfung der Auflage für Großveranstaltungen

Für große Outdoor-Veranstaltungen mit maximal 3000 Personen gilt nun wie bisher für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen die Regel „2G plus Test“. Auch hier gilt: Geboosterte, frisch Geimpfte und frisch Genesene müssen keinen Test vorweisen.

Coronavirus - Berlin

©dpa

Informationen zum Coronavirus: Maßnahmen

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin. Die offiziellen Informationen des Landes Berlin zum Coronavirus (SARS-CoV-2). mehr

Autor: dpa

Veröffentlichungsdatum: 5. Februar 2022

Zuletzt aktualisiert: 5. Februar 2022

Zusätzliche Berichte