Ab Dienstag (22. Februar) können Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wieder neue Anträge auf KfW-Förderung für energetisches Sanieren stellen. „Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Die Förderbank hat bereits mit der Bearbeitung der Altanträge begonnen, die bis zur vorübergehenden Antragssperre am 23. Januar eingegangen sind.
Die Bundesregierung und der Haushaltsausschuss des Bundestages hatten zuvor 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellt und damit die Wiederaufnahme der vorübergehend ausgesetzten Sanierungsförderung ermöglicht.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat im Januar kurz vor Ablauf der Antragsfrist die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren durch die KfW Förderbank gestoppt. Nach heftigen Protesten aus der Wohnungswirtschaft teilte das Ministerium mit, dass Anträge, die vor dem 24. Januar eingehen, weiterhin bearbeitet werden. Damit fehlte Wohnungsunternehmen und Bauherren noch eine Woche, um Anträge rechtzeitig einzureichen, denn das sogenannte EH55-Programm sollte ursprünglich am 31. Januar auslaufen. EH55 bedeutet, dass die Gebäude nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen.
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