Neue Prüfungsregeln an Berliner Schulen – das müssen Sie wissen – BZ Berlin

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Nach Ende der Winterferien gelten an den Berliner Schulen ab Montag neue Regeln für Corona-Tests und für die Abläufe nach einem Infektionsnachweis.

Wie die Bildungsverwaltung am Freitag mitteilte, muss sich ein Schüler nach einem positiven Ergebnis bei den regelmäßigen Schnelltests an Schulen in häusliche Isolation begeben, wird beim Gesundheitsamt gemeldet und erhält von dort eine Bescheinigung.

Diejenigen Schüler, mit denen er Kontakt hatte, werden dem Gesundheitsamt nicht gemeldet. Die betroffene Lerngruppe wird jedoch an fünf Unterrichtstagen (statt in der Regel dreimal pro Woche) getestet und weiterhin im Präsenzunterricht unterrichtet, solange ihr Testergebnis negativ ist und keine Symptome auftreten. Wird in der betreffenden Klasse ein weiterer positiver Corona-Fall festgestellt, beginnt die Fünftagesfrist für die täglichen Tests erneut.

Infizierte Schüler können sich in der Regel nach fünf Tagen mit einem PCR-Test im Testzentrum oder einem Schnelltest in der Schule aus der Isolation befreien. Dies soll nach sieben Tagen unmittelbar nach den Ferienzeiten möglich sein.


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Lehrer als Kontaktpersonen müssen den Angaben zufolge nur dann in Quarantäne, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Wenn sie geimpft oder genesen sind, ist dies nicht erforderlich.

Die Bildungsverwaltung bezeichnet das neue Verfahren als „Test-to-stay-Strategie“. Ähnlich wie die Schulen tun dies ab Montag auch die Kitas.