Bis zur Auszahlung vergehen im Schnitt zwei bis drei Monate, berichtet Kreiter. „Bisher ist noch kein Kunde zahlungsunfähig geworden, weil die Zahlung zu spät erfolgte.“ EY betreut vor allem Großkunden, die dann schnell Millionenbeträge abwickeln. „Die Förderregelungen sind immer komplexer geworden. Auf Unternehmensseite fehlt die Expertise.“
Die Verfahren sind mitunter langwierig, wie Kreiter festgestellt hat. Er kann nur per E-Mail mit Behörden kommunizieren. Ein Anruf wie beim Finanzamt ist nicht möglich. Sein Fazit nach zwei Jahren Pandemie: „Es kostet Zeit und Nerven, die Ansprüche durchzusetzen.“ Manche Berater wünschen sich mehr Digitalisierung. Dabei handelt es sich zum Beispiel um automatisierte Testverfahren, um festzustellen, ob Zahlen tatsächlich plausibel sind.
Die staatliche Finanzhilfe wurde erst in der vergangenen Woche offiziell bis Ende Juni verlängert. Die sogenannte Überbrückungshilfe IV sollte ursprünglich Ende März auslaufen. In der Corona-Pandemie stehen die Zeichen aber generell auf Öffnung und Lockerung von Beschränkungen.
Endabrechnungen stehen noch aus
Torsten Kempe, Berater der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, ist überzeugt, dass „die Anträge irgendwann erledigt werden“. „Aber dann folgen die Schlussabrechnungen, die noch gar nicht begonnen haben.“ EY-Berater Kreiter weist darauf hin, dass die Hilfen nur unter Vorbehalt ausgezahlt werden.
Letztlich sei die Frage, ob der Umsatzrückgang tatsächlich durch Corona bedingt sei, berichtet Kempe. „Wenn beispielsweise Lieferketten aufgrund von Corona unterbrochen werden und Unternehmen dadurch Umsatzeinbußen verzeichnen, dann ist zu prüfen, ob diese Umsatzeinbußen als Corona-bedingt einzustufen sind.“ Kempe, der seit 1995 bei Deloitte arbeitet und dort sogenannter Partner ist, warnt davor, dass dies noch Debatten auslösen könnte, die möglicherweise rechtlich geklärt werden müssten.
In der Schlussabrechnung sollte anhand der tatsächlichen Verkaufszahlen geklärt werden, ob die Beihilfe vorschriftsmäßig ausgezahlt wurde. Gegebenenfalls gibt es am Ende auch Rückzahlungen. Genauigkeit ist gefragt, denn die Milliardenhilfen sind Steuergelder. Mitnahmeeffekte? Es sollte nicht existieren. Bund und Länder wollen nach eigenen Angaben alles tun, um den kriminellen Missbrauch von Wirtschaftshilfen zu verhindern. Subventionsbetrug wird seit langem explizit in § 264 StGB erfasst.
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