Stuttgart (dpa/lsw) – Rund anderthalb Monate vor der Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken ist die Impfquote in den baden-württembergischen Einrichtungen leicht gestiegen. „Ab Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, dass sich alle Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen ernsthaft mit dem Thema Impfen auseinandersetzen“, sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Freitag in Stuttgart. Laut einer Erhebung des Landesgesundheitsamtes stieg die Impfquote der Belegschaft innerhalb eines Monats um 3,8 Prozentpunkte auf 85,4 Prozent (Stand: 25. Januar).
Von den erfassten 99.706 Beschäftigten waren im Januar 85.106 vollständig geimpft und 49.747 aufgefrischt – demnach erhielten rund 85,4 Prozent der Pflegekräfte eine Grundimmunisierung, 49,9 Prozent eine Auffrischungsimpfung. Im Dezember waren noch 81,6 Prozent vollständig geimpft und 37 Prozent aufgefrischt. Rund 9,5 Prozent waren zunächst ungeimpft.
Mitte März soll die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft treten. Beschäftigte in Einrichtungen mit gefährdeten Personen wie Pflegeheimen und Kliniken müssen bis zum 15. März den Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind – oder eine Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können.
Auch die Impfquote der Heimbewohner stieg leicht an. Insgesamt sind unter den 96.991 ausgewerteten Einwohnern 89.504 Personen oder 92,3 Prozent vollständig geimpft. Dies entspricht einem Anstieg um 1,1 Prozentpunkte. 73.722 Bewohner (76 Prozent) der Betreuten haben inzwischen eine Auffrischungsimpfung erhalten – im Dezember waren es 68,3 Prozent. Die Impfquoten in den Einrichtungen liegen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes deutlich über den Quoten der entsprechenden Altersgruppen in der Gesamtbevölkerung im Südwesten.
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