Im Prozess gegen den ehemaligen Geschäftspartner von Rapper Bushido gerät ein angebliches Tondokument der beiden in den Fokus. Laut einem Bericht des Magazins „Stern“ gibt es eine Aufzeichnung eines Treffens zwischen dem Musiker und seinem langjährigen Manager vom 18. Januar 2018.
Der angeklagte Berliner Clan-Chef und seine Brüder haben ihn laut Bushido an diesem Tag eingesperrt, beleidigt, bedroht und verletzt. Laut „Stern“ zeichnet jedoch die illegal aufgenommene Tonaufnahme, die der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt, ein anderes Bild.
Es sei davon auszugehen, dass dies am nächsten Prozesstag am 9. Februar besprochen werde, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Das hat der Verteidiger des angeklagten Clan-Chefs, Hansgeorg Birkhoff, bereits angekündigt: „Alle Fragen, die in diesem Zusammenhang zu stellen sind, müssen vor Gericht erörtert werden.“ Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Stellungnahme ab. Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe sagte zunächst nichts zu dem „Stern“-Bericht.
Bushido als Nebenkläger und Zeuge
Das Landgericht Berlin befasst sich seit Sommer 2020 mit dem Prozess mit Bushido als Nebenkläger und Zeuge, derzeit sind fünf weitere Monate des Verfahrens geplant. Dem Clan-Anführer werden Freiheitsberaubung, versuchte schwere Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen. Seine Brüder sollen Komplizen gewesen sein. Der Vorwurf stützt sich im Wesentlichen auf die Aussagen des Rappers, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, und seiner Frau Anna-Maria Ferchichi.
Welche Auswirkungen der „Stern“-Bericht auf den Prozess haben wird, bleibt abzuwarten. Laut StPO können sich alle am Verfahren Beteiligten dazu äußern. Grundsätzlich ist die heimliche Aufzeichnung von Gesprächen, wie z. B. ein aufgezeichnetes Telefonat, nicht erlaubt und strafbar.
Im Strafverfahren unterliegen solche Aufnahmen jedoch nicht automatisch einem sogenannten Beweisverwertungsverbot. Das zuständige Gericht muss im Einzelfall abwägen, wie es mit solchen Aufzeichnungen umgeht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Fall von illegal aufgenommenen Filmaufnahmen auf einem Bio-Geflügelhof entschieden, dass diese zulässig sind, wenn sie Missstände von erheblichem öffentlichem Interesse aufdecken.
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