Prozesse: Lebenslange Haft wegen Mordes an einer Frau im Klosterwald-Prozess – Unterhaltung

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Prozesse: Lebenslange Haft wegen Mordes an einer Frau im Klosterwald-Prozess – Unterhaltung

Für das Gericht in Osnabrück stand jedoch fest, dass sich der 54-Jährige zur gleichen Zeit wie der 23-jährige Student im Klosterwald aufhielt. Der Vorsitzende Richter erklärte, die naturverbundene junge Frau sei gerne allein durch den Wald gegangen. Zu diesem Zeitpunkt war sie noch nicht in einer Beziehung mit einem Mann.

Andere Möglichkeiten „entfernt“

Auch die Möglichkeit, dass das Opfer heimlich als Prostituierte arbeitete und von einem unbekannten Auftraggeber getötet wurde, sei aus Sicht des Gerichts „ausgeschlossen“, betonte Frommeyer. Der Richter betonte, dass Zeugen, die die junge Frau mit einem Mann sehen wollten, in der Einschätzung des Gerichts falsch lagen.

Tage später fand ihr Vater ihre Leiche – bis auf eine Socke lag sie nackt im Farn versteckt, etwa 100 Meter vom nächsten Waldweg entfernt. Aufgrund des Zersetzungsprozesses konnte nicht mehr festgestellt werden, ob die junge Frau vergewaltigt worden war oder gar Geschlechtsverkehr hatte. Für das Gericht sei aber klar, dass sich der 23-Jährige nicht freiwillig mitten im Wald nackt ausgezogen habe, betonte Frommeyer. Das Opfer muss sich gewehrt haben, während der Angeklagte die Kratzer und das Veilchen am Auge erlitten hat.

Das entscheidende Beweisstück, das das Gericht davon überzeugte, dass der Angeklagte der Täter war, war ein Stück Kaugummipapier mit Blutspuren des Angeklagten, das in der Nähe der Leiche gefunden wurde. Dies zeigt, dass der Mann der jungen Frau nahe stand. Zusammen mit den Vorstraftaten des Angeklagten, bei denen er wiederholt fremde Frauen angegriffen, gewürgt und vergewaltigt habe, sei dies ein starkes Indiz dafür, dass der Angeklagte auch in diesem Fall der Täter sein müsse, erklärte Frommeyer.

Es ist das dritte Urteil in diesem Strafverfahren. Zuvor hatte das Landgericht Verden den Mann 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein zweiter Prozess in Verden endete 2019 überraschend mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Gegen dieses Urteil fochten die Familie und die Staatsanwaltschaft erfolgreich den Bundesgerichtshof (BGH) an. Der Fall wurde daraufhin an Osnabrück verwiesen.

Auch das Urteil des Landgerichts Osnabrück ist noch nicht rechtskräftig. Ob sie angefochten werden sollte, sei am Donnerstag noch nicht klar gewesen, sagte einer der Anwälte des 54-Jährigen.

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