Schlossstiftung will in Potsdam vorgehen: Mehr Bußgelder gegen Regelverletzer in den Parks – Potsdam

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Potsdam – Gegen unerlaubtes Grillen, Littering, freilaufende Hunde und rücksichtslose Mountainbiker auf unbefestigten Parkwegen: Zum Schutz ihrer Welterbeparks in Potsdam verhängt die Schlossstiftung in dieser Saison weitere Bußgelder. Die Zeit der bloßen Warnungen sei vorbei, stellte Generaldirektor Christoph Martin Vogtherr am Montag vor Journalisten klar. Angesichts von jährlich 1,4 Millionen Euro Schäden durch Vandalismus und Missbrauch – Tendenz steigend – muss gegengesteuert werden.

Klettern unerwünscht

Was verboten ist, regelt seit 2006 die Parkordnung. Demnach ist das Klettern auf Bäume nicht erlaubt, aber auch das Zelten im Park oder das Rodeln im Winter nicht. Wer dabei erwischt wird, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden; Die Parkordnung sieht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Vogtherr sagte, man wolle sich an der Praxis in der Stadt Potsdam orientieren. Bekanntlich werden Verstöße gegen die Potsdamer Stadtordnung – auch hier beispielsweise Hundeleinenpflicht oder Littering-Verbot – je nach Einzelfall mit Bußgeldern ab fünf Euro geahndet. Vogtherr sagte, die Höhe der Bußgelder werde sich auch nach der Höhe des Schadens richten – und ob es sich etwa um Wiederholungstäter handele. Künftig wird auch das Schwimmen in nicht ausgewiesenen Badebereichen, wie etwa sensiblen Uferbereichen in Babelsberg, bestraft. Vogtherr hatte bereits 2019 angekündigt, dass beispielsweise das Baden und die Nutzung der Wiesen am Westufer des Neuen Gartens zwischen Gotischer Bibliothek und Marmorpalais verboten werden sollen.

Mehr Müll, mehr Arbeit: Müll im Sommer im Neuen Garten. Foto: Andreas Klaer

Sicherheitspersonal verdoppelt

Und letztes Jahr hatte die Stiftung sie Das Sicherheitspersonal wurde zu diesem Zweck verdoppelt, und ihr Sicherheitsdienst hat jetzt sieben Parkwächter. Sie wollen diese Zahl auf 12 erhöhen, sagte Vogtherr. Diese Wachen können auch Parkbesucher identifizieren und Bußgelder verhängen, ähnlich wie dies die Ordnungsbehörde der Stadt kann. Die Stiftung stellte klar, dass diese Mitarbeiter auch flüchtende Menschen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten könnten. Die Mitarbeiter seien für ihre Aufgaben entsprechend qualifiziert, einige von ihnen hätten bereits in Ordnungsämtern gearbeitet, hieß es. Zudem streifen rund zehn Sicherheitskräfte der ausgelagerten Servicefirma Fridericus durch die Anlagen – die allerdings bei Verstößen nur mündlich warnen können und im Zweifelsfall ihre Kollegen vom Sicherheitsdienst anrufen müssten.

Die Stiftung beklagt seit Jahren, dass ihre zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannten Einrichtungen besser vor dem steigenden Nutzungsdruck in der wachsenden Stadt geschützt werden müssten. Es gebe eine „giftige Mischung“ aus Klimawandel und Raubbau, sagte Vogtherr im vergangenen November: „Wir wissen nicht, wie viele der Gärten das nächste Jahrzehnt überleben werden.“

Radfahren in den Parks verursacht auch Schäden

Vogtherr berichtete, dass die Zahl der zurückgelassenen Pizzakartons drastisch gestiegen sei. Auch auf Strecken, die dafür nicht freigegeben sind, gibt es mehr Radverkehr – solche meist ungebundenen Wegedecken sind gerade bei Trockenheit empfindlicher. Würden dort Dutzende Radfahrer fahren, wären Schäden kaum zu vermeiden. Schwerpunkte der vergangenen Jahre sind der Neue Garten am Heiligen Stuhl, der Park Babelsberg und Flächen südlich des Charlottenhofs. Mit der nun konsequenteren Verfolgung von Verstößen hoffe man auf eine Trendwende und dass sich das Verfahren herumspreche, sagte der Generaldirektor. Allerdings schränkte er ein, dass man nicht gegen Parkregelverstöße von kleineren Kindern vorgehen wolle.

Ein Urteil für die Perspektive der Stiftung

Dabei kann sich die Stiftung auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Potsdam stützen. Demnach wollte ein Radfahrer auf Schadensersatz klagen, weil der Sicherheitsdienst ihn an der Weiterfahrt auf einer nicht für Fahrräder freigegebenen Strecke hinderte und er dadurch stürzte. Das Landgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Stiftung berechtigt sei, dieses Verbot im Rahmen ihres Hausrechts durchzusetzen. So dürfen sie beispielsweise selbst Vollstreckungsmaßnahmen „zur Gefahrenabwehr“ für ihre Systeme treffen.

Konflikte um die Nutzung von Welterbeparks und ihren Ufern bestehen seit Jahrzehnten. Die Stiftung hatte bereits unter den Generaldirektoren Hans-Joachim Giersberg und Hartmut Dorgerloh strengere Maßnahmen angekündigt. Das Ergebnis war jedoch meist überschaubar.

Christoph Martin Vogtherr ist seit dem 7. Februar 2019 Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten…Foto: Soeren Stache/dpa

Kampf gegen die aktuelle Rekorddürre

Auch die Schlossstiftung kämpft seit Jahren mit den Auswirkungen des Klimawandels. Die seit Wochen andauernde Trockenheit in Potsdam mache viel zu schaffen, sagte Stiftungssprecher Frank Kallensee – gerade mit Blick auf die beginnende Wachstumsphase. Solche Trockenphasen im Frühjahr gab es bereits in den Dürrejahren zwischen 2018 und 2020. Das Problem: Bei Bäumen würden die erlittenen Schäden erst nach und nach sichtbar, zum Beispiel durch fehlende Vitalität. Potsdam erlebt nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) derzeit den trockensten März seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1893. Demnach seien im März nur 1,3 Liter Wasser pro Quadratmeter registriert worden, sagte ein DWD-Sprecher auf Anfrage. Für die nächsten Tage sind nur leichte Niederschläge vorhergesagt. Zum Vergleich: Zwischen 1961 und 1990 regnete es im März durchschnittlich 38 Liter pro Quadratmeter. Der bisher trockenste März in Potsdam wurde 1932 mit 5,7 Liter Niederschlag verzeichnet.