Wann hat die SWP das Kartellamt informiert?

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Wann hat die SWP das Kartellamt informiert?

SWP droht Ärger

Wie kam es zu Höchstpreisen für Stromkunden, die von Billiganbietern abgeladen wurden? Details hat die SWP nun dem Aufsichtsrat vorgelegt. Zur Frage, wann das Kartellamt informiert wurde, will das Unternehmen allerdings wenig Auskunft geben. Das hat einen Prozess in Gang gesetzt.

Skurriles Bild in der Öffentlichkeit: Die Pforzheimer Stadtwerke hatten viel zu erklären, seit sie am 22. Dezember Höchstpreise für Notrufkunden festgelegt haben. Sie lassen einige Details aus.

Foto: Daniel Streib

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Pforzheim (SWP) beteiligt sich nun aktiv an der Preisgestaltung, die die Stadt bundesweit in die Schlagzeilen brachte. Der Vorsitzende des Gremiums, Oberbürgermeister Peter Boch (CDU), und Geschäftsführer Herbert Marquard haben die Mitglieder über die Energiekrise und die Lage auf dem Energiemarkt informiert, berichtet das Unternehmen.

Ebenfalls um den 22. Dezember herum mussten rund 1.200 Neukunden aufgrund von Lieferstopps der Versorger Stromio und gas.de angenommen werden, für die keine Energiereserven zur Verfügung standen.

Bei rund 1.000 gestrandeten Stromkunden reagierte SWP mit einer Notversorgung, die das Unternehmen bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Er wurde auf 107,66 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, 75,68 Cent mehr als der aktuelle Basistarif.

„Energie musste täglich mit einem sehr hohen Tagessatz nachbestellt werden“, erklärte der Geschäftsführer am Donnerstag vor dem Aufsichtsrat.

Es werden Beweise für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gesucht.

Landeskartellamt

Dazu ist es aus Sicht der Stuttgarter Börsenaufsicht überhaupt nicht gekommen. Stattdessen riefen die superhohen Tarife für Notkunden die Kartellbeamten auf den Plan. Sie kündigten am vergangenen Freitag einen Preisüberprüfungsprozess an, bestätigte die SWP. Dabei werden „auch Anhaltspunkte für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gesucht“.

SWP will die Kartellbehörden rechtzeitig informiert haben

Bislang ungeklärt ist die Frage, wann genau die SWP das Landeskartellamt über ihr Vorgehen bei den Neukunden von Billiganbietern informiert hat. Marquard hatte deutlich gemacht, dass die Behörde involviert sei und „keinen Handlungsbedarf sehe“. Auf die Bitte um konkretere Informationen antwortete die SWP mit dem Hinweis auf „stets regen Kontakt zu den Aufsichtsbehörden“.

Die SWP zeigte sich nach dem Stuttgarter Vorstoß entspannt: „Wir werden genau das sagen, was wir der Öffentlichkeit seit Tagen sagen“. Der rund dreieinhalb Mal so teure Weihnachtssondertarif sei „ausschließlich für Notversorgungen“ gewesen, weiß der Aufsichtsrat jetzt. Da sich die Lage auf den Energiemärkten etwas beruhigt hat, wurde der Preis für alle Nothaushalte rückwirkend gesenkt, sodass kein einziger Neukunde den hohen Preis tatsächlich bezahlt hat oder zahlen wird.

Mit 55 Cent für Strom liegt das neue „deutlich günstigere Vertragsangebot“ noch deutlich über den 31,98 Cent, die SWP für die reguläre Grundversorgung zahlen muss. „Bisher haben etwas mehr als 100 Kunden es angenommen.“ Rund 600 Kunden hätten den Notversorgungstarif sofort verlassen, erklären die Stadtwerke weiter.

Verbraucherschützer warnen Stromversorger

Aus Sicht von Verbraucherschützern sind solche Doppelstrukturen in der Grundversorgung nicht akzeptabel und widersprechen dem Schutzzweck der Grundversorgung. In Nordrhein-Westfalen sind mehrere Energieunternehmen wegen der Tarifsplitting für Neu- und Bestandskunden abgemahnt worden.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sprach in einer vor wenigen Tagen verbreiteten Mitteilung von „missbräuchlich überhöhten Mondpreisen“. Die SWP distanziere sich dagegen „in aller Deutlichkeit vom Vorwurf des Preiswuchers“. Sie sind nicht verantwortlich für die Preisexplosion.

Die aktuelle Situation zeige, wie unzuverlässig viele Marktteilnehmer agierten, „die ein enormes Preisdumping betrieben haben“. Die Verantwortung für die Grundversorgung wird nun weitergegeben. Die Preise wurden unter der Prämisse kalkuliert, wirtschaftlichen Schaden von SWP, Bestandskunden und damit auch von der Stadt abzuwenden.