Wann kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen?

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Wann kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen?

Zahlen Mieter zwei Monate am Stück keine oder nur geringe Miete, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Es reicht aus, wenn der fehlende Betrag eine Monatsmiete übersteigt. Der Deutsche Mieterbund stellt dies unter Hinweis auf a Urteil des BGH (Az. VIII ZR 32/20), der sich in dieser Frage mit dem Vermieter einig ist.

Zahlt jemand zwei Monate hintereinander nur die Hälfte der vereinbarten Miete, kann der Vermieter dann wegen „erheblichen Rückstands“ fristlos kündigen. Erstrecken sich die Mietschulden über einen längeren Zeitraum, müssen sie insgesamt zwei Monatsmieten betragen, um den Vertrag fristlos kündigen zu können. Dann würden schon kleinste Überschreitungen im Cent-Bereich ausreichen, um diesen Schritt zu rechtfertigen.

Eine fristlose Kündigung kann schnell gehen

Es zeigt, dass schnell etwas passieren kann, wenn Mieter die entsprechenden Fristen nicht einhalten. Die Miete muss in der Regel bis zum dritten Werktag des Monats überwiesen werden.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes haben Mieter noch die Möglichkeit, der fristlosen Kündigung zu widersprechen. Aufgrund des sogenannten Nachholrechts wird dieses unwirksam, wenn der Vermieter das Geld innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung einer Räumungsklage erhält. Mietern steht dieses Recht jedoch nur alle zwei Jahre zu.

Unsicherheit bei monatlichem Mietausfall

Offen bleibt in dem Urteil allerdings die Frage, was Mietern droht, wenn sie die Miete in einem Monat gar nicht bezahlt haben und im Folgemonat mit einem geringen Betrag im Rückstand sind. Unklar ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes, ob die fristlose Kündigung bösgläubig – also unwirksam – ist oder ob sie aus Gründen der „Rechtsklarheit und -sicherheit“ noch gültig ist.

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dpa