Was tun, wenn es passiert: Fragen und Antworten zur Corona-Isolation – Gesundheit & Ernährung

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Was tun, wenn es passiert: Fragen und Antworten zur Corona-Isolation – Gesundheit & Ernährung

Was soll ich tun, wenn mein Selbsttest positiv ist? Wie sind Quarantäne und Isolation jetzt in Baden-Württemberg geregelt? Ein Überblick über einige der Fragen zur Segregation.

Der Schnelltest zeigt zwei Zeilen gleichzeitig. Ein positiver Test zu Hause. Angesichts der steigenden Fallzahlen könnte dies noch häufiger vorkommen. Was ist dann zu tun und welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen der Verordnung? Ein Überblick.

Mein Selbsttest ist positiv, was soll ich tun?

Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es falsch positiv ist. Daher sollten Sie sich auch bei einer offiziellen Stelle testen lassen – und die Hygieneregeln beachten.

Auch der Test auf der offiziellen Seite ist positiv, was nun?

Jetzt muss man sich ungefragt in Isolation begeben – das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Das Ergebnis muss zusätzlich mit einem PCR-Test überprüft werden. Potentiell infizierte Personen wenden Sie sich am besten an ihren Hausarzt. Es gibt auch spezialisierte Praxen. Die Hotline 116 117 hilft. Die Isolierung kann für den PCR-Test unterbrochen werden. Bei negativem PCR-Test endet die Isolierung sofort. Für die betreuten Prüfungen in Schulen und Kitas gelten besondere Bestimmungen. Auch dort werden positive Schnelltests immer mit PCR-Tests überprüft. Das weitere Vorgehen wird dann mit dem Gesundheitsamt besprochen.

Auch bei überwachten Schnelltests, beispielsweise beim Friseur, muss man sich direkt in die Isolation begeben.

Mein PCR-Test ist jedoch positiv, was soll ich tun?

Wer Symptome entwickelt, sollte sich an seinen Hausarzt wenden oder die 116 117 anrufen. Außerdem sollten sich Infizierte direkt an ihre Haushaltsmitglieder und auch an die engen Kontaktpersonen wenden. Das Gesundheitsamt muss nicht informiert werden.

Wird sich das Gesundheitsamt bei mir melden?

Das Büro konzentriert sich nicht unbedingt auf Ausbrüche und Infektionen unter gefährdeten Gruppen. Nach Angaben des Landratsamtes Lrrach führt die Neuregelung der Trennungsfrist (also der Oberbegriff für Quarantäne und Isolation) auch dazu, dass mit Omikron infizierte Personen nicht mehr kontaktiert werden.

Wann kann ich das Haus verlassen?

Zum Schutz von Leben oder Gesundheit, insbesondere bei medizinischen Notfällen oder notwendigen Arztbesuchen. Außerdem können Sie das Haus verlassen, um einen Test auf Sars-CoV-2 durchführen zu lassen, zum Beispiel den PCR-Test zur Bestätigung oder den Test zum Selbsttest.

Ich habe einen Garten, kann ich ihn isoliert nutzen?

Ja, aber vorausgesetzt, es ist auch Ihr eigener Garten und Sie haben dort keinen Kontakt zu anderen Menschen. Offene, frei zugängliche oder gemeinschaftliche Gärten sind demnach generell ungeeignet für einen Aufenthalt in Isolation.

Wie lange muss ich isoliert bleiben?

In der Regel dauert die Isolation für positiv Getestete (PCR) zehn Tage, dies gilt auch für Kontaktpersonen in Quarantäne. Nach sieben Tagen können Sie sich in beiden Fällen kostenlos mit einem PCR oder einem Schnelltest einer amtlichen Stelle testen. Diese Regelung gilt auch für infizierte Schul- oder Kita-Kinder. Befinden sich diese Kontaktpersonen in Quarantäne, können sie bereits nach fünf Tagen kostenlos per PCR oder Schnelltest testen. Infizierte, die in einer Pflegeeinrichtung arbeiten, können die Isolierung nur mit einem PCR-Test beenden und nur, wenn sie zuvor 48 Stunden beschwerdefrei waren.

Das Testergebnis müssen Sie immer dabei haben.

Wann muss ich als Kontaktperson nicht in Quarantäne?

Auch hier gibt es Änderungen: Wer eine Auffrischimpfung (Dreifachimpfung) erhält, muss grundsätzlich nicht als Kontaktperson in Quarantäne. Auch nicht in Quarantäne müssen frisch doppelt geimpft und frisch geimpft sein. Eines der beiden Dinge darf nicht länger als drei Monate her sein. Auch Genesene, die geimpft wurden, müssen nicht in Quarantäne.

Wann bin ich ein enger Ansprechpartner?

Sie gelten nur dann offiziell als Kontaktperson, wenn Sie vom Gesundheitsamt explizit kontaktiert und als solche eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgt nach mehreren Kriterien: Distanz zum gemeldeten Fall, Dauer der Exposition, Tragen von Schutzmasken. Dies sind nur einige Beispiele.

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