„Weckruf 2022“: Kampf gegen Kinderpornografie verschärft – Regensburger Nachrichten

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„Weckruf 2022“: Kampf gegen Kinderpornografie verschärft – Regensburger Nachrichten

Bayerns Polizei und Justiz handeln im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch. Dazu fand ein bayernweiter Aktionstag namens „Weckruf 2022“ gegen Kinderpornografie statt.

Hausdurchsuchungen, Vernehmungen, Sicherstellungen von Smartphones, Computern, Laptops und Datenträgern: Das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) der Staatsanwaltschaft Bamberg hat sich am gestrigen Dienstag, 25. Januar, gemeinsam mit dem Freistaat Bayern abgestimmt Das Landeskriminalamt hat unter dem Namen der Aktion Aktion Weckruf 2022 den zweiten breiten Aktionstag gegen Kinderpornografie ausgerufen.

Täter konnten sich in Bayern nicht sicher fühlen

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt: „Das Internet ist kein Rechtsvakuum. Mit der Operation Weckruf 2022 setzen wir einmal mehr ein klares Zeichen: Täter können sich nicht hinter der vermeintlichen Anonymität des Internets verstecken. Wer solche abscheulichen Verbrechen begeht.“ kann sich in Bayern nie sicher fühlen.“
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ergänzt: „Wir verstärken den Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch. Polizei und Justiz arbeiten Hand in Hand, um wirksam gegen diese abscheulichen Taten vorzugehen die skrupellosen Täter hinter Gittern.“

Die Zahlen steigen seit Jahren

Die Zahlen in diesem Kriminalbereich steigen seit Jahren. In der Polizeilichen Kriminalstatistik hat sich die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie im Jahr 2021 nach ersten Auswertungen im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. „Die Verbreitung von Kinderpornografie ist erschreckend“, sagte Herrmann. „Dank unserer deutlich intensivierten Ermittlungen kommen immer mehr Fälle ans Licht.“ Das zeige sich laut Eisenreich auch in der Justiz: „Allein im Jahr 2021 wurden am ZKI 3.236 Fälle erfasst.“

238 Beamte durchsuchten 50 Objekte

Am gestrigen Aktionstag wurden bayernweit 50 Objekte in allen sieben Regierungsbezirken durchsucht. Insgesamt waren 238 Polizeibeamte aller bayerischen Polizeipräsidien im Einsatz. Der Verdacht: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Die Aktion richtete sich gegen 55 Verdächtige im Alter zwischen 18 und 73 Jahren. Eine ganze Reihe von Verdächtigen, gegen die sich der gestrige Aktionstag richtete, stehen im Verdacht, über einen Filesharing-Anbieter im Clearnet Videos beschafft zu haben, die das Schwerste zeigen und extrem gewalttätiger Missbrauch von Säuglingen. Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber, auch auf Wunsch Bayerns, das Strafmaß deutlich erhöht.

Verfolgungsdruck erhöhen

Justizminister Eisenreich: „Die Aktion zeigt, wie schlagkräftig unsere Spezialeinheit ist. Dafür danke ich Oberstaatsanwalt Goger, dem Leiter des ZKI, seinem Team, dem Bayerischen Landeskriminalamt und allen eingesetzten Polizisten. Mit dem ZKI können wir den Druck auf die Täter weiter erhöhen, strafrechtlich verfolgt zu werden.“ Solche Großaktionen ergänzen laut Innenminister Herrmann die tägliche Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Kinderpornografie und betont: „Unser Ziel ist es, Angebot und Nachfrage nachhaltig aufzubrechen diejenigen im Visier, die lukrative Geschäfte mit unsäglichem Leid machen.“

Von Ordnungswidrigkeit zu Verbrechen hochgestuft

Neben der Optimierung der Strafverfolgungsstrukturen engagiert sich Bayern auch für rechtspolitische Verbesserungen in Berlin und Brüssel. Minister Eisenreich erklärt: „Der sexuelle Missbrauch von Kindern wurde in der vergangenen Legislaturperiode von einer Ordnungswidrigkeit zu einem Verbrechen aufgewertet – so wie es der Freistaat seit langem fordert. Aber das ist nicht genug. Hinter jedem kinderpornografischen Bild und Video steckt das große Leid eines Kindes. Daher ist es mir wichtig, die Betreiber von Kinderpornografie-Foren noch stärker ins Visier zu nehmen. Sie befeuern die Nachfrage nach immer neuerem und immer härterem Material. Deshalb fordere ich für diese Täter eine Mindeststrafe von drei Jahren.“

Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung

Auch Justizminister Eisenreich und Innenminister Herrmann setzen sich für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein. Eisenreich betont: „Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse. Es ist völlig unverständlich, dass Strafverfolgungsbehörden Hinweisen auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht nachgehen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert werden. Die Verbrechen liegen manchmal Monate oder sogar Jahre zurück.“

Die Recherchen der Operation Weckruf 2022 haben gezeigt: In 14 Verfahren gab es zu Beginn nur eine auffällige IP-Adresse. In diesen Fällen waren die Daten noch bei den Telekommunikationsunternehmen verfügbar. Die Untersuchungsmöglichkeiten stehen und fallen in diesen Fällen damit, dass diese IP-Adressen noch bestimmten Anschlussinhabern zugeordnet werden können. In zahlreichen anderen Fällen ist dies aufgrund fehlender Verkehrsdatenspeicherung nicht möglich. Eisenreich kritisiert: „Die Erfahrungen des ZKI zeigen, dass insbesondere in Filesharing-Netzwerken schwere Straftaten begangen werden. Wenn es keine Möglichkeit gibt, IP-Adressen und Bestandsdaten zu verknüpfen, enden solche Ermittlungen, bevor sie überhaupt begonnen haben.“

Diskussion über „Quick Freeze“

Das von der Bundesjustizministerin ins Spiel gebrachte Einfrieren von Telekommunikationsdaten unmittelbar nach der Tat (Quick Freeze) ist kein neuer Vorschlag und nach Ansicht beider Minister vor allem kein geeigneter Vorschlag. Eisenreich argumentiert: „Quick Freeze ist keine Lösung. Es würde eine Datensicherung erst ermöglichen, wenn die Tat den Behörden bereits bekannt geworden ist. Erst dann kann ein Schnellgefrieren angeordnet werden.“ Allerdings sind die Verbindungsdaten meist längst gelöscht und können nicht mehr eingefroren werden. Eine Zuordnung von IP-Adressen zu bestimmten Personen ist dann nicht mehr möglich.

Er betont: „Gerade bei Straftaten wie Kindesmissbrauch ist daher klar: Quick Freeze kann die Verkehrsdatenspeicherung nicht ersetzen. Bei schweren Straftaten hat der Europäische Gerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung Spielräume zur Verkehrsdatenspeicherung eröffnet, die genutzt werden müssen. Die Bundesjustizministerin ist offensichtlich nicht bereit, diesen Spielraum zu nutzen. Dies ist fahrlässig und kann eine Strafverfolgung verhindern. Dafür habe ich absolut kein Verständnis, gerade in diesem sensiblen Bereich: Immer mehr Kinder werden Opfer von Missbrauch. Sie vor Kriminellen zu schützen, hat oberste Priorität.“

Hintergrund zum ZKI

Justizminister Georg Eisenreich hat im Oktober 2020 eine neue Spezialeinheit gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern (ZKI) gegründet. Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Kinderpornografie werden grundsätzlich von spezialisierten Staatsanwälten bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften geführt – sie können insbesondere übergeben komplexe Fälle und technisch schwierige Ermittlungen an das neu gegründete ZKI. Damit stärkt das ZKI die schlagkräftigen Ermittlungsstrukturen in Bayern.

Staatsanwälte verdoppelt

Das ZKI ist unter dem Dach der Zentralstelle Cyberkriminalität Bayern (ZCB) bei der Staatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt. Mit der Einrichtung des ZKI wurden die personellen Ressourcen des ZCB für die Strafverfolgung in diesem Kriminalgebiet von vier auf acht Staatsanwälte verdoppelt. Generalstaatsanwalt Thomas Goger und sein Team werden von IT-Forensikern unterstützt und arbeiten eng mit den Ansprechpartnern für Cyberkriminalität bei der Bayerischen Staatsanwaltschaft, dem Bayerischen Landeskriminalamt, dem Bundeskriminalamt und internationalen Ermittlungsbehörden zusammen.


Bayerisches Staatsministerium der Justiz / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration / RNRed