Zehn weitere Jahre Roaming ohne Zusatzkosten | Aktuell

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Zehn weitere Jahre Roaming ohne Zusatzkosten |  Aktuell

Die neuen Regeln, die auf die Abschaffung der Roaming-Aufschläge im Jahr 2017 folgen und im Dezember von Parlament und Rat vereinbart wurden, bedeuten, dass Mobiltelefonnutzer weiterhin in der gesamten EU telefonieren können, ohne dass zusätzliche Gebühren zusätzlich zu den bereits bezahlten Gebühren anfallen .

Zudem haben sie Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung im Ausland wie zu Hause. Roaminganbieter werden verpflichtet, die gleiche Roamingqualität wie im Wohnsitzland anzubieten, sofern dies im Netz des besuchten Landes möglich ist. In Verhandlungen mit dem Rat haben die Abgeordneten eine Bestimmung in den neuen Vorschriften durchgesetzt, die Praktiken verbietet, die die Qualität von Roamingdiensten reduzieren (z. B. durch Umschalten der Verbindung von 4G auf 3G).

Freier Zugang zu Notdiensten

Reisende und Menschen mit Behinderungen haben Zugang zu Notdiensten, sei es per Telefonanruf oder SMS, einschließlich Informationen zum Anruferstandort, ohne zusätzliche Kosten. Die Betreiber müssen auch Informationen über die europäische Notrufnummer 112 bereitstellen.

Forderung nach Abschaffung der Zuschläge für Anrufe innerhalb der EU

Bei Gesprächen mit Vertretern der Mitgliedstaaten drängten die Abgeordneten auf ein Ende der Zuschläge für Anrufe innerhalb der EU (z. B. Anrufe von Belgien nach Italien), da der Unterschied zwischen Roaming-Anrufen und Anrufen innerhalb der EU für viele Verbraucher immer noch verwirrend ist . Anrufe innerhalb der EU sind derzeit auf 19 Cent pro Minute begrenzt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kommission dies prüft und bewertet, ob eine weitere Senkung dieser Obergrenze erforderlich ist.

Roaming-Vorleistungsentgelte – die Preisbetreiber berechnen sich gegenseitig, wenn ihre Kunden andere Netze nutzen – werden ab 2022 auf 2 € pro Gigabyte begrenzt und 2027 schrittweise auf 1 € gesenkt. Wenn Verbraucher ihre vertraglichen Grenzen überschreiten, fallen die zusätzlichen Gebühren an nicht höher sein als die Obergrenzen für Roaming-Vorleistungsentgelte.

Zitat

Berichterstatterin Angelika Winzig (EVP, AT): „‚Roaming at home‘ ist eine beispiellose europäische Erfolgsgeschichte. Es zeigt, wie wir alle direkt vom EU-Binnenmarkt profitieren. Es ist uns gelungen, die Kosten weiter zu senken und die Servicequalität für alle europäischen Bürger und Unternehmen zu verbessern. Beim Roaming genießen wir nun die gleiche Servicequalität und Datengeschwindigkeit wie zu Hause. Eine absichtliche Verlangsamung der Datengeschwindigkeit ist nicht mehr zulässig. Gleichzeitig schaffen wir mehr Fairness und Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt, indem wir die Obergrenzen für Großkunden deutlich senken. Mit dieser Verordnung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung eines echten europäischen digitalen Binnenmarktes, für eine erfolgreiche, starke und handlungsfähige Europäische Union in der Zukunft.“

Nächste Schritte

Das Gesetz, das mit 581 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen verabschiedet wurde, muss nun vom Rat förmlich angenommen werden, um in Kraft zu treten.

Hintergrund

Mit der Roaming-Verordnung wird die Roaming zu Inlandstarifen eingeführt, die das Ende der Endkunden-Roamingzuschläge in der EU zum 15. Juni 2017 vorschreibt. Die Verordnung gilt derzeit bis zum 30. Juni 2022. Fünf Jahre nach der Verabschiedung der Verordnung im Jahr 2015 hat die Kommission das System überprüft, um es zu bewerten Auswirkungen und die Notwendigkeit ihrer Erneuerung, wie in ihrem dargelegt Folgenabschätzung erklärt.