Bushido tritt als Zeuge und Nebenkläger vor dem Landgericht Berlin auf.Bild: imago images/Olaf Wagner
Watson lebt dort
23.03.2022, 18:2523.03.2022, 18:57
Der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder ist am Mittwoch in die 65. Runde gegangen. Bushido war in der ersten Hälfte des letzten Verhandlungstages wieder anwesend und entging daher Samras Aussage nicht. Der 27-Jährige sagte am Montag vor dem Berliner Landgericht, er habe von der Trennungsphase der ehemaligen Partner „nicht viel mitbekommen“. „Während dieser Zeit habe ich viel Gras geraucht, die Hälfte ging an mir vorbei“, sagte er.
Hussein Akkouche, wie der Rapper mit bürgerlichem Namen heißt, sagte, er habe nach der Trennung einen Vertrag mit Bushido unterschrieben. „Ich bin zu Bushido gegangen, weil ich Karriere machen wollte. Er war ein Vorbild für mich, ich habe mit ihm meine Zukunft gesehen.“, so der „Cataleya“-Interpret. Das Vertragsverhältnis wurde aufgelöst, weil es menschlich nicht zwischen ihnen passte. „Wir haben nicht harmoniert. Ich wollte meinen eigenen Weg gehen, wollte öfter veröffentlichen, dann hat er mich aus dem Vertrag rausgelassen“, so Samra weiter.
Bushido und Arafat seien „wie ein altes Ehepaar“, betonte der Künstler am Montag. Er sprach mit Bushido nicht weiter über Arafat. Von den mutmaßlichen Vorfällen bei dem Treffen im Januar 2018 im Zusammenhang mit dem Strafverfahren habe er erst aus dem Internet erfahren. Das wurde kürzlich bekannt gegeben dass im Hinblick auf das kürzlich aufgetauchte Audiodokument noch kein Sachverständiger mit der Prüfung der Audiodatei beauftragt wurde. Diese Akte soll an diesem Tag heimlich aufgenommen worden sein.
Darum geht es in dem Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehung auflösen wollte. Abou-Chaker wollte dies laut Anklage nicht hinnehmen und forderte von Bushido eine Millionenzahlung sowie eine Beteiligung an seiner Musikgeschäft seit 15 Jahren. Der Rapper wurde bedroht, beleidigt, eingesperrt und verletzt. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren werden als Komplizen oder Komplizen angeklagt.
Zeuge beansprucht das Recht zu schweigen
Am 65. Prozesstag saß Bushido in einem weißen Hoodie neben seinem Anwalt. So konnte er die nächste Zeugenaussage sehr genau verfolgen. Eingeladen war DJ Gan-G, der ihn einst auf seinen Tourneen begleitete und auch eine eigene Eventagentur aufbaute. Schnell wurde klar, dass der 41-Jährige kaum Fragen beantworten wollte. Das machte sein Zeuge immer wieder deutlich. Die häufigste Antwort, die er gab, bezog sich auf Paragraph 55, der für das Recht auf Informationsverweigerung steht. Dabei machte er deutlich, dass er keine Fragen beantworten wolle, die ihn belasten könnten. Der Anwalt betonte: „Mein Mandant hat ein umfassendes Schweigerecht.“
Richter und Oberstaatsanwälte sehen das anders
Der Anwalt des Zeugen begründete dies damit, dass gegen Arafat wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit angeblichen Schwarzgeldzahlungen bei Clubshows und Konzerten ermittelt werde. Arafat, Bushido und sein Klient haben solche Vorfälle jahrelang bestritten.
Diese Argumentation konnten der Vorsitzende Richter Martin Mrosk und Oberstaatsanwältin Petra Leister nicht nachvollziehen. Sie stellten klar, dass DJ Gan-G keine Fragen beantworten würde, die nicht § 55 betrafen. Der Abgeordnete hielt daran fest: „Er kann nicht unbeschadet antworten, das Recht zu schweigen erstreckt sich auf alles.“
Witze zwischen Anwalt und Richter
Trotzdem beharrte der Richter und sagte: „Wir gehen jede Frage an.“ Als Mrosk wissen wollte, ob Gan-G im Januar 2018 einen Mercedes von Bushido ausgeliehen hatte, gab es wenig überraschend keine neuen Erkenntnisse von Seiten des Zeugen. Auch auf die Frage, ob der DJ mitbekommen habe, warum Kay One das Label ersguterjunge verlassen hat, blieb keine Antwort. Der Zeugenassistent sagte ironisch: „Da gehen Sie mit dem Skalpell hin.“ Der Richter lächelte und antwortete: „Mit der Folie.“ Das Wortspiel half jedoch nicht, weil der Zeuge darauf beharrte, nicht antworten zu wollen. „Mein Mandant ist besorgt, sich selbst zu belasten.“
Der Richter fragte ihn schließlich, was die Gründe für die Trennung seien. Wieder antwortete Gan-G mit „Artikel 55“. Als er schließlich mit seinen bereits getätigten Äußerungen konfrontiert wurde, in denen er den sogenannten Zaunstreit zwischen Anna-Maria Ferchichi und Arafat kommentierte, der 2017 stattfand und einer der ersten Gründe für ihren Weg gewesen sein soll ihre getrennten Wege, erklärte er nun Zeuge: „Das habe ich höchstwahrscheinlich gesagt. Ich kann mich nicht mehr erinnern.“ Auch als es um die Vorwürfe vom Januar 2018 ging, blieb der 41-Jährige wortkarg. „2019 konnten Sie weitere Aussagen treffen. Ich werde weiter graben“, flüsterte der Richter. Aber die ungewollte Antwort folgte erneut, denn Gan-G sagte prompt: „Ich möchte von Artikel 55 Gebrauch machen.“
„Bitten Sie mich, mich selbst zu belasten?“
Später wurde der Zeuge deutlicher, als er gebeten wurde, sich zu den Audioaufnahmen zu äußern. „Das kann ich Ihnen nicht aus dem Gedächtnis sagen. Ich möchte die Aussage verweigern. Wollen Sie mich belasten? Ich bin Beklagter in einem Steuerverfahren und möchte keine Aussagen machen.“ Der Oberstaatsanwalt machte dagegen deutlich, dass er sich auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beriefe, das jedoch die Fragen nicht abdecken würde und ihm daher nicht zustehe. «Der Inhalt ist mir egal. Es ist keine Steuerbelastung erkennbar», sagt Leister. In der Zwischenzeit wurde ihm gesagt, dass ihm mit Zwangsmaßnahmen gedroht würde, wenn er nicht weiter aussagen wolle.
Richter verhängt Geldstrafe gegen Gan-G
Auf die Frage, ob es bei der Trennung von Arafat und Kay One einen Streit gegeben habe, sagte Gan-G schließlich: „Ich weiß es nicht.“ Er gab außerdem an, auch nicht zu wissen, ob Kay One zu dem Zeitpunkt weg war, um nach Berlin einreisen zu dürfen. Am Ende wurde ihm vorgeschlagen, die Fragen zu wiederholen, damit er seine fehlenden Antworten überdenken könne. Richter Mrosk betonte: „Bis auf eine Frage haben Sie kein Auskunftsverweigerungsrecht.“ Aber Gan-G antwortete: „Ich bitte Sie, die Fragen nicht noch einmal zu wiederholen.“ Unmittelbar danach gab es eine Pause.
Als alle Prozessbeteiligten wieder in den Raum kamen, wurde dies vom Richter verkündet gegen den Zeugen würde eine Geldstrafe von 800 Euro, hilfsweise acht Tage Freiheitsstrafe verhängt, da ihm nach § 55 nur das Recht einräumt, einzelne Fragen abzulehnen. Der Zeugenanwalt stellte derweil klar, dass er gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen eine begründete Beschwerde einlegen werde. Der nächste Prozesstag findet am Montag statt.
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Der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder ist am Mittwoch in die 65. Runde gegangen. Bushido war in der ersten Hälfte des letzten Verhandlungstages wieder anwesend und entging daher Samras Aussage nicht. Der 27-Jährige sagte am Montag vor dem Berliner Landgericht, er habe von der Trennungsphase der ehemaligen Partner „nicht viel mitbekommen“. „Während dieser Zeit habe ich viel Gras geraucht, die Hälfte ging an mir vorbei“, sagte er.