Einheitliche Maßnahmen laufen aus
Maskenpflicht, Hotspot-Regeln, Supermarkt: Welche Corona-Regeln gelten im April?
Spätestens ab Sonntag gibt es in Deutschland keine bundesweiten Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehr. Das novellierte Infektionsschutzgesetz der Ampelkoalition verlangt von den Ländern bei einer Vielzahl von Maßnahmen Eigenentscheidungen – eine seit dem 20. März geltende Übergangsfrist läuft am 2. April ab.
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Allerdings unterliegen die Länder strengen Limits. Ab Sonntag können nur noch wenige allgemeine Regeln im Rahmen eines sogenannten Grundschutzes umgesetzt werden. Dazu gehört die Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Der Grundschutz erlaubt auch das Tragen von Masken in Bussen und Bahnen sowie die Durchführung von Tests in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen.
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In Flugzeugen und im Fernverkehr gilt weiterhin bundesweit eine einheitliche Maskenpflicht. Eine Maskenpflicht in anderen Bereichen, etwa in Geschäften oder bei Veranstaltungen, ist mit dem Basisschutz nicht möglich. Die Länder können nur appellieren, dort in eigener Verantwortung eine Maske zu tragen. Auch Supermärkte können beispielsweise eine Maskenpflicht im Rahmen des Hausrechts auferlegen.
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Mehr Maßnahmen nur mit der Hotspot-Regel
Darüber hinausgehende Auflagen sind nur mit der Verhängung eines sogenannten regionalen Hotspots möglich. Die Entscheidung darüber müssen die Landtage in den Bundesländern treffen. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen können dann eine Maskenpflicht in anderen Bereichen, Abstandsgebote, Nachweise von Impfungen oder Tests – also Regelungen wie 2G+, 2G oder 3G – sowie weitere Hygieneauflagen gelten, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte.
Corona-Umfrage: 58 Prozent der Befragten sorgen sich um das Ende der Maskenpflicht
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist einer Umfrage zufolge besorgt über das Ende vieler Corona-Schutzmaßnahmen am Wochenende.
© Quelle: dpa
Für die Entscheidung über einen Corona-Hotspot werden Kriterien herangezogen, die sich nicht mehr allein an den Inzidenzzahlen orientieren. Entscheidend ist beispielsweise, ob Krankenhäuser geplante Eingriffe nicht mehr durchführen können, die Notfallversorgung gefährdet ist, die Mindestversorgung nicht erreicht wird oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssen. Lauterbach appellierte an die Bundesländer, die Hotspot-Verordnung zu nutzen.
Von allen 16 Bundesländern machen derzeit nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von dieser Möglichkeit Gebrauch. Andere Länder hatten die Regelung zuvor als rechtlich zu unsicher kritisiert. „Alle 16 Bundesländer halten die derzeitigen Rahmenbedingungen für unangemessen“, sagte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag nach einem Treffen der Landesgesundheitsminister mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
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Hamburg und MV beschließen Hotspot-Regulierung
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte das Gesetz am Freitag erneut. Es sei „streng, aber nicht schlimm“, sagte der Minister im ARD-„Morgenmagazin“. „Das Gesetz ist sehr klar und gut ausgearbeitet. Manchen missfällt aber, dass die Vorgaben für die Hotspot-Verordnung ebenso präzise sind und bei einem Missbrauch der Verordnung auch die Gerichte ein Stoppschild aufstellen würden.“
In Hamburg hat die Bürgerschaft am Mittwoch beschlossen, die Stadt als Hotspot einzustufen. Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel gelten in Hamburg zunächst bis Ende April. Ein entsprechender Antrag wurde von der rot-grünen Regierungsmehrheit mit Unterstützung der Linken angenommen. Die CDU forderte weitere Maßnahmen, stimmte aber ebenso wie AfD und FDP gegen den Antrag.
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte zuvor die Hotspot-Verordnung für alle Landkreise, Städte und Regionen beschlossen. Die Schweriner Regierung ist sich sicher, dass die Kriterien dafür erfüllt sind. „Bis zu 30 Prozent des Personals fehlen, Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Notfallpatienten in Nachbarhäuser umgeleitet, Mitarbeiter in Kernbereichen zentralisiert“, sagte die zuständige Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) vergangene Woche. Ab heute, Freitag, gilt die Hotspot-Verordnung.
Mit Material der dpa.