Es ist ein Irrglaube, dass Tempolimits nur bis zur nächsten Kreuzung gelten. Ein spezielles Schild hebt normalerweise die Geschwindigkeitsbegrenzung auf – aber es gibt Ausnahmen.
Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Auf vielen Straßen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen – sogar auf Autobahnen Geschwindigkeitsbegrenzungen und viele entsprechende Schilder sind keine Seltenheit.
Gelbe Schilder können auch Geschwindigkeitsbegrenzungen ändern
Aber ab wann erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr berücksichtigt werden müssen, führt immer wieder zu Verwirrung. Hebt eine Autobahnauffahrt oder ein Parkplatz ohne folgendes Tempolimit-Schild die Beschränkung auf?
Allgemein laut Straßenverkehrsordnung die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Die Beschränkung beginnt mit dem Verkehrszeichen 274. Das runde Schild mit rotem Rahmen gibt die Höchstgeschwindigkeit in km/h an. Erst durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen oder durch ein anderes Gebotszeichen wird die Geschwindigkeitsbegrenzung beendet oder geändert. Dazu gehören auch andere geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrszeichen, wie zum Beispiel das gelbe Schild am Ortseingang.
Kreuzungen und Kreuzungen heben die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf
Der bekannte schwarz gerahmte Aufhebungsschild ist rund, mit fünf schwarzen diagonalen Streifen auf weißem Grund. Wenn keine Geschwindigkeit angezeigt wird, werden alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote aufgehoben.
Aufhebungszeichen: Es beendet eine zuvor geltende Geschwindigkeitsbegrenzung. (Quelle: Andre Germar/imago images)
Bei Aufhebung eines bestimmten Limits wird die graue Zahl für die bisherige Höchstgeschwindigkeit von den schwarzen Streifen durchgestrichen. Eine Abzweigung, Kreuzung oder Auffahrt ist daher kein Freifahrtschein. Gleiches gilt übrigens auch für Überholverbote.
Wenn ein Tempolimit automatisch endet
Es gibt aber auch streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nicht mit einem Aufhebungsschild gekennzeichnet werden müssen. Zum Beispiel, wenn das Verbot nur für eine kurze Distanz gilt und ein zusätzliches Schild die Länge angibt, zum Beispiel für 400 Meter. Auf dem kleinen schwarz umrandeten Schild mit weißem Hintergrund steht „400 Meter“ mit einem schwarzen Pfeil nach oben links und rechts neben der Längenangabe. Nach dieser Distanz endet das Limit automatisch. Ein Kreisverkehr hebt zudem das bisher geltende Tempolimit auf.
Allerdings gibt es auch Einschränkungen, bei denen zusätzlich ein Gefahrenzeichen angebracht ist. Zum Beispiel im Bereich einer Baustelle oder vor einer gefährlichen Kurve. Auch diese werden nicht durch ein Stornozeichen abgeschlossen. Wenn sich aus der Stelle eindeutig ergibt, dass die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht, wird die Beschränkung aufgehoben.