Baden-Württemberg lockert ab heute die Corona-Regeln – Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg lockert ab heute die Corona-Regeln – Baden-Württemberg

Stuttgart/Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Ab diesem Freitag gelten im Südwesten neue Corona-Regeln. Mit der neuen Verordnung setzt die Landesregierung ihr Regelstufensystem wieder in Kraft und lockert damit ihre Maßnahmen in vielen Lebensbereichen leicht. Es gilt nur die Alarmstufe, die zweithöchste Stufe.

Das bedeutet, dass beispielsweise in Restaurants, Museen und beim Sport in Hallen nur die 2G-Regel eingehalten werden muss. Zuvor mussten auch Geimpfte und Genesene einen Test vorweisen. Bei sportlichen und kulturellen Großveranstaltungen sind wieder mehr Besucher zugelassen – die Obergrenze liegt bei 6.000, wenn am Eingang die 2G-plus-Regelung gilt.

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Auch für Ungeimpfte gibt es Erleichterungen. Die nächtlichen Ausgangssperren entfallen, wenn die normale Alarmstufe zurückkehrt. Seit Mitte der Woche dürfen Ungeimpfte aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wieder einkaufen gehen, wenn sie einen aktuellen Test dabei haben. Friseure und Barbershops müssen künftig keinen PCR-Test mehr vorweisen, ein Antigen-Schnelltest reicht aus, wie das Staatsministerium am Donnerstag in Stuttgart mitteilte.

Das reguläre Stufensystem muss wieder eingeführt werden

Hintergrund der Lockerungen ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das Regelstufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omicron Alarmstufe II mit starken Einschränkungen eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält dieses Vorgehen jedoch für rechtswidrig. Experten sagen, dass Omikron zwar einen weniger schweren Krankheitsverlauf hat, aber deutlich ansteckender ist. Weil die Belastung der Krankenhäuser in den vergangenen Wochen relativ zurückgegangen ist, muss die Regierung die Maßnahmen etwas lockern.

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Aber wegen Omikron gibt es auch Verschärfungen innerhalb der nun wieder geltenden Alarmstufe. In Bussen und Bahnen gilt ab 18 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht. Clubs, Diskotheken und clubähnliche Orte müssen wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr geschlossen bleiben. Gleiches gilt für Messen und Ausstellungen. Karnevalsumzüge sind ebenfalls verboten.