EuGH zur Zeitarbeit: Kein Anspruch auf Festanstellung

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EuGH zur Zeitarbeit: Kein Anspruch auf Festanstellung

Wer als Leiharbeitnehmer jahrelang die gleiche Tätigkeit für ein Unternehmen ausübt, hat nicht zwangsläufig Anspruch auf eine Festanstellung bei diesem Unternehmen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor.

In der Entscheidung heißt es, dass „der Leiharbeitnehmer aus dem Unionsrecht kein subjektives Recht auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem entleihenden Unternehmen ableiten kann“.

Hintergrund ist der Fall eines Mannes, der von 2014 bis 2019 55 Monate als Leiharbeiter bei Daimler gearbeitet hat und nun auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis klagt.

Nationale Vorschriften sind zu berücksichtigen

Auch der EuGH betonte in seinem Urteil, dass es missbräuchlich sein könne, einen Arbeitnehmer jahrelang in derselben Tätigkeit einzusetzen, allerdings seien auch alle relevanten Umstände, insbesondere die Besonderheiten der Branche und nationale Regelungen, zu berücksichtigen. Nach deutschem Recht gilt seit 2017 für die Beschäftigung beim gleichen Entleiher eine Frist von 18 Monaten, die sich aber tarifvertraglich verlängern lässt.

„Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH, dass EU-Recht kein Arbeitsverhältnis begründet und sehen uns diesbezüglich in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, sagte eine Sprecherin der Mercedes-Benz AG. Allerdings sieht man beim nationalen Gericht einen gewissen Spielraum, sodass die endgültige Entscheidung aus Deutschland abgewartet werden muss.

Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutsche Zeitarbeitsunternehmen (IDZ), sagte: „Erfreulicherweise gibt das Gericht weiterhin grünes Licht, um durch Tarifverträge in der Bewerbungsbranche von der Überlassungshöchstdauer abzuweichen.“ Konkret zeigt das Urteil, dass sich die Tarifvertragsparteien, also Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, untereinander auf entsprechende Regelungen einigen können.

Hunderttausende Leiharbeiter in Deutschland

Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland ist in den letzten Jahren bis kurz vor Beginn der Corona-Pandemie gestiegen. Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren 2013 rund 865.000 Menschen in Zeitarbeit beschäftigt; der Durchschnitt für 2018 lag bei mehr als einer Million. 2020 – im ersten Jahr der Pandemie – sank die Zahl zwischenzeitlich auf gut 740.000, lag aber Mitte 2021 wieder bei über 830.000. Neuere Zahlen der Bundesanstalt liegen nicht vor, das IDZ meldet aber einen anhaltenden Aufwärtstrend.

Mit einem Anteil von knapp 30 Prozent arbeiten die meisten Leiharbeiter im Lager. Die Metallverarbeitung folgt mit deutlichem Abstand von fast mehr als 20 Prozentpunkten. Aber auch im Maschinenbau, in Büros und Sekretariaten gibt es viele Leiharbeiter.

© dpa-infocom, dpa:220317-99-562806/2

dpa