Gesundheit – Berlin – In Berlin gelten neue Corona-Regeln – Gesundheit

Startseite » Gesundheit – Berlin – In Berlin gelten neue Corona-Regeln – Gesundheit
Gesundheit – Berlin – In Berlin gelten neue Corona-Regeln – Gesundheit

Berlin (dpa/bb) – In Berlin gelten beim Restaurantbesuch, beim Friseur oder bei Tests neue Corona-Regeln. Das änderte sich am Samstag:

Die Anwesenheitsdokumentation beim Besuch eines Restaurants oder einer Bar ist nicht mehr obligatorisch. Das gilt auch für Hotels und Sport.

Der RECOVERY PROOF gilt nur drei Monate nach positivem Testergebnis, nicht wie bisher sechs Monate. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat dies empfohlen und die Bundesregierung hat es Mitte Januar umgesetzt. Berlin hat seine Landesverordnung entsprechend angepasst.

PCR-TESTS sind nur in Ausnahmefällen erforderlich. Ein positives Schnelltestergebnis muss nicht mehr mit einem PCR-Test überprüft werden. Und wer sich nach einer Corona-Infektion oder als Kontaktperson eines Infizierten aus Isolation oder Quarantäne frei testen möchte, kann dies mit einem zertifizierten Schnelltest tun.

Bei körperbezogenen Dienstleistungen wie einem Besuch beim FRISEUR oder im KOSMETIKSALON wird es etwas komplizierter als bisher. Zutritt haben nach wie vor nur Geimpfte und Genesene (2G), die entweder eine Maske tragen oder einen Test vorweisen müssen. Was gilt, entscheidet der Salon. Wenn er anstelle einer Maske einen Test vorschreibt, sind geboosterte und vergleichbare Fälle, also gerade Geimpfte oder frisch Genesene, – und das ist neu – künftig von dieser Testpflicht ausgenommen. Sie gilt daher nur für Kunden, deren Grundimmunisierung länger als drei Monate zurückliegt.

Auch bei den Zugangsregeln für RESTAURANTS gibt es eine Änderung: Dort gilt weiterhin „2G plus Test“. Allerdings sind Geboosterte von der Testpflicht zeitlich unbefristet, frisch (zweimal) Geimpfte und Frischgeimpfte jeweils für drei Monate von der Testpflicht befreit.

Für GROSSVERANSTALTUNGEN im Freien mit maximal 3000 Personen gilt nun wie bisher für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen die Regelung „2G plus Test“. Auch hier gilt: Geboosterte, frisch Geimpfte und frisch Genesene müssen keinen Test vorweisen.

Die FFP2-MASKENPFLICHT gilt nun auch für den Hochschulbereich.

SHOPPING unterliegt weiterhin der 2G-Regelung, die in Teilen des Einzelhandels abseits der Grundversorgung gilt. Nur Geimpfte oder Genesene haben beispielsweise Zugang zum Elektromarkt oder zum Schuhgeschäft.

© dpa-infocom, dpa:220205-99-985218/2