Gesundheit – Berlin:Staat erlaubt Sonderzahlungen an Mitarbeiter unabhängiger Einrichtungen
Direkt vom Nachrichtensender dpa
Berlin (dpa/bb) – Beschäftigte freier Organisationen, die Zuschüsse des Landes Berlin erhalten, sollen die Möglichkeit zu Corona-Sonderzahlungen erhalten. Dabei handelt es sich wie bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst um eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro pro Person für freie Träger wie Kitas, offene Kinder- und Jugendarbeit oder ehrenamtliche Träger. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses, wie die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken am Donnerstag mitteilten.
Arbeitgeber können im Einvernehmen mit den Genehmigungsbehörden der Bezirke oder des Landes Berlin entscheiden, ob sie die Sonderzahlung an ihre Arbeitnehmer auszahlen wollen. Die Corona-Sonderzahlungen seien eine Anerkennung der wertvollen Arbeit, die die freien Organisationen in der Corona-Pandemie geleistet hätten, so der SPD-Abgeordnete Christian Hochgrebe.
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