Karlsruhe (dpa/lsw) – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag gegen das Verbot von unangemeldeten Corona-Demos in der Stadt stattgegeben. Das Gericht teilte am Donnerstagabend mit, dass sich der Beschwerdeführer zunächst nicht an das Verbot dieser Corona-„Spaziergänge“ halten musste. Vor etwas mehr als einem Monat wies eine andere Kammer des Gerichts eine ähnliche Berufung gegen die einstweilige Verfügung der Stadt zurück.
Die Richter sagten nun, dass sich die Ausgangslage geändert habe. Die Stadt selbst geht davon aus, dass geplante unangekündigte Sitzungen montags stattfinden werden. Dies versetzt sie in die Lage, sich angemessen vorzubereiten und an diesen Tagen ausreichend Polizeikräfte zur Verfügung zu haben.
Es hat sich auch gezeigt, dass eine erhebliche Anzahl von Teilnehmern an den unangemeldeten Demonstrationen die erforderlichen Abstände eingehalten hat. Zumindest die meisten hätten sich an die Durchsage der Versammlungsleitung gehalten und eine Maske getragen und auf den Mindestabstand geachtet.
Aus diesen Gründen kämen mildere Mittel als das präventive Verbot von unangekündigten Demos in Betracht. Die Stadt kann anordnen, dass bei allen Versammlungen Masken getragen und Abstände eingehalten werden müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann das Verwaltungsgericht anrufen.
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