Gesundheit – Kürzere Quarantäne geplant – Fortgesetzter Streit um Coronaschutz – Gesundheit

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Gesundheit – Kürzere Quarantäne geplant – Fortgesetzter Streit um Coronaschutz – Gesundheit

Berlin (dpa) – In der aktuellen Corona-Welle in Deutschland mit vielen, aber meist leichteren Infektionen sollen die Quarantäne-Regeln vereinfacht werden. Die Dauer soll generell auf fünf Tage verkürzt werden, wie vom Bundesgesundheitsministerium und dem Robert-Koch-Institut (RKI) vorgeschlagen.

Das Konzept, das an die Länder verschickt wurde, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Kurz vor Ende der meisten Alltagsauflagen schwelt der Streit um mehr Schutzregeln in Regionen mit kritischer Lage weiter. Das Angebot der kostenlosen Bürgertests bleibt bis zum Frühsommer bestehen.

Vermeiden Sie Personalengpässe

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte in Berlin, die Auflagen für Trennungen seien in der aktuellen Welle nicht wirklich praktikabel. Es geht darum, dies pragmatisch zu lösen. Ziel ist es, in der nächsten Woche mit einer neuen Verordnung arbeiten zu können. Hintergrund ist auch, angesichts der vielen Infektionen Personalengpässe vor allem in wichtigen Versorgungsbereichen zu vermeiden.

Wenn Sie selbst infiziert sind, soll die Isolation künftig fünf Tage dauern, so der Vorschlag. Es sollte empfohlen werden, Kontakte freiwillig zu reduzieren und – beginnend nach fünf Tagen – wiederholte Tests oder Selbsttests durchzuführen. Außerdem soll „keine strikte Isolierung“ nicht mehr vorgegeben werden. Eine förmliche Anordnung durch das Gesundheitsamt, die oft nicht mehr erteilt wird, sollte unterbleiben. Bisher dauert die Absonderung meist zehn Tage und kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test enden.

Die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig auch fünf Tage dauern und muss keine „strikte Quarantäne“ mehr sein. Es sollte empfohlen werden, Kontakte freiwillig zu reduzieren und sich täglich zu testen. Die Fünf-Tage-Regelung soll daher auch für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich gelten. Um die Isolation wegen einer Infektion zu beenden, heißt es in dem Vorschlag, dass man vorher 48 Stunden symptomfrei sein muss. Außerdem sollten Sie einen negativen Test vorlegen müssen, der frühestens am fünften Tag abgelegt werden kann.

Kostenlose Schnelltests bis Ende Juni

Im Kampf gegen mehr Infektionen wird das Angebot kostenloser Schnelltests für alle erweitert. Die Testverordnung, die zunächst bis zum 30. März gilt und auch die Bürgertests regelt, bleibt nun bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Diese sieht Änderungen der Verordnung vor, die am Mittwoch im Bundesanzeiger bekannt gegeben wurden. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal.

Im Streit um den weiteren Corona-Verlauf trat Lauterbach den Vorbehalten vieler Länder gegenüber den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für weitere Auflagen in sogenannten Hotspots entgegen. „Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es wurde legalisiert, damit es durchsetzbar wäre. Es sollte viel mehr angewendet werden.“ Der Minister nannte es „bedauerlich und falsch“, dass inzwischen sehr viele Länder von der Hotspot-Regelung keinen Gebrauch machen, in denen er dies für angemessen hält. Eine Überlastung des Gesundheitssystems als Voraussetzung dafür ist vertretbar. Er ist überzeugt, dass umfassende Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Rechtskraft hätten.

Nur zwei Länder wenden die Hotspot-Regel an

Nur diese beiden Länder wollen vorerst die Regel anwenden, die strengere Auflagen in regionalen Hotspots erlaubt, etwa mit mehr Maskenpflicht und Zugangsregeln, wenn der Landtag für sie eine kritische Lage feststellt. Andere Länder hatten bemängelt, dass eine Beantragung aufgrund unsicherer gesetzlicher Vorgaben im Bundesrecht nicht möglich sei. Grundsätzlich sieht das von der Ampelkoalition novellierte Infektionsschutzgesetz ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzauflagen vor, etwa Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests in Schulen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte erneut die Hotspot-Regelung. Sie gibt den Ländern die notwendigen Instrumente an die Hand, falls die medizinische Versorgungslage vor Ort nicht mehr gewährleistet sein sollte. „Das sind bewusst hohe Hürden, damit wir wegkommen von den pauschalen und weit verbreiteten Freiheitsbeschränkungen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Das Gesundheitsministerium betonte aber erneut, dass Hotspots nicht nur Städte und Landkreise, sondern auch ganze Bundesländer umfassen könnten.

Lauterbach setzt auf eine allgemeine Impfung

Lauterbach zeigte sich zuversichtlich, dass ein Kompromiss zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfung gefunden werden könne. Soweit ihm bekannt ist, wird an einem gemeinsamen Vorschlag gearbeitet. Er rechnet damit, sein Ministerium in den nächsten Tagen zu erreichen, damit möglicherweise ein gemeinsamer Entwurf formuliert werden kann. Die sich abzeichnenden Kompromisslinien sind überzeugend und klug. Nähere Angaben machte er nicht.

Der Bundestag soll am Donnerstag kommender Woche (7. April) ohne die üblichen Fraktionsvorgaben entscheiden, Mehrheiten waren aber noch unsicher. Größte Zustimmung findet ein Entwurf einer Abgeordnetengruppe zur Impfpflicht ab 18 Jahren, den auch Lauterbach und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) unterstützen. Zudem gibt es einen Entwurf einer Gruppe zur Beratungspflicht und einer möglichen Impfpflicht ab 50 Jahren. Ein weiterer Gruppenantrag lehnt eine Impfpflicht ab. Auch Union und AfD haben Anträge gestellt.

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