Gesundheit – Mehrere Länder wollen Corona-Regeln bis 2. April verlängern – Gesundheit

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Gesundheit – Mehrere Länder wollen Corona-Regeln bis 2. April verlängern – Gesundheit

Berlin (dpa) – Angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen wollen mehrere Länder bestehende Corona-Beschränkungen bis zum 2. April verlängern.

Eine solche Übergangsfrist ist Teil eines Entwurfs der Bundesregierung, der generell nur noch weniger allgemeine Schutzregeln ab dem 20. März vorsieht.

In Bayern hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, dass die bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie die Maskenpflicht bis zum 2. April auch in Schulen oder im Einzelhandel bestehen bleiben sollen. Auch Baden-Württemberg will die Übergangszeit nutzen, wie der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart mitteilte. Thüringen will von der Übergangsregelung Gebrauch machen, wie ein Regierungssprecher am Dienstag in Erfurt sagte. Das hat das Kabinett beschlossen.

Dies ist auch im Norden geplant. Mecklenburg-Vorpommern hatte einen solchen Schritt bereits angekündigt. Nach Angaben der Gesundheitsbehörden in Hamburg soll die geltende Verordnung an diesem Freitag unverändert verlängert werden. Hintergrund ist auch das Ende der Frühjahrsferien mit einem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen, die ansonsten mit dem weitgehenden Ende der Maßnahmen in der Hansestadt am 20. März zusammenfallen würden. In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsregelung vorlegen, die bis zum 2. April gelten soll.

Auch Nordrhein-Westfalen plant nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die mögliche Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen. Mit einer konkreten Entscheidung der CDU/FDP-Landesregierung ist allerdings erst zu rechnen, wenn der Bundestag über das künftige Infektionsschutzgesetz abgestimmt hat. Unter anderem wird erwartet, dass in NRW die Maskenpflicht in Schulen weiter gelten soll.

„Die Länder müssen das anpacken“

Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Entwurf sieht eine zweiwöchige Übergangsfrist vor, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis zum 2. April bestehen bleiben – mit Ausnahme von Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln.

Lauterbach ermutigte die Bundesländer, die Übergangsfrist zu nutzen. Sie könnten sich dann auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz verlassen. „Die Bundesländer müssen das anpacken. Einige Bundesländer, zum Beispiel Brandenburg, haben das jetzt auch gemacht. Sie gehen vor und sagen: Wir bauen fast alles aus, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen“, sagte er öffentlich-rechtlichen Sender.

Die saarländische Landesregierung verlängerte die geltende Regelung zunächst bis zum 31. März. Dies sei vorsorglich geschehen, um auf mögliche Änderungen im Bundesrecht schnell reagieren zu können, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.

© dpa-infocom, dpa:220315-99-525963/5