München (dpa/lby) – Die umstrittenen Äußerungen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zu Impfpflichten im Gesundheitswesen und in der Pflege haben im Landtag zu einem heftigen Schlagabtausch geführt. SPD, Grüne und FDP warfen Söder und der Landesregierung am Donnerstag in einer lebhaften Debatte Rechtsbruch und Allmachtsphantasien vor. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wies dies scharf zurück. „Weder der Ministerpräsident, noch die Landesregierung, noch sonst jemand stellt diese Impfpflicht in Frage“, betonte er und fügte hinzu: „Wir reden über Umsetzungszeiten im Gefängnis.“
Söder hatte am Montag gesagt, es brauche „großzügigste Übergangsregelungen“ für die Impfpflicht zur Gesundheits- und Pflegevorsorge, was „de facto zunächst zu einer Aussetzung des Vollzugs“ geführt habe. Das löste einen Sturm der Kritik aus.
An der Landtagsdebatte am Donnerstag nahm Söder nicht teil. Allerdings sagte er der „Rheinischen Post“ (Freitag): „Wir sind für eine Impfpflicht – sowohl für die einrichtungsbezogene als auch für die allgemeine. Daran hat sich nichts geändert.“ Aber es muss auch in der Praxis umsetzbar sein.
„Es gibt unzählige Fragen, die noch offen sind. Das wird auf die Pflege- und Gesundheitsämter abgewälzt. Es ist wie bei der generellen Impfpflicht: Der Staat ist einfach untätig. Das könnte zu einem Pflegenotstand führen.“
Holetschek bekräftigte, dass es für die Umsetzung Bundesvorgaben brauche. Eine Umsetzung ist derzeit nicht möglich. „So wird dieses Gesetz nicht funktionieren, es wird im Chaos enden.“ Das ist die klare Erkenntnis, wenn man mit Kommunen und Verbänden über die Pläne spricht. „Ich sage seit Wochen: Wir brauchen andere Vollzugsregeln.“ Er forderte die Bundesregierung erneut auf, Ausführungshinweise für das neue Gesetz zu geben, damit es umgesetzt werden könne.
SPD-Landeschef Florian von Brunn warf Söder einen „politischen und verfassungsrechtlichen Affront“ vor. „Es gefährdet Menschenleben.“ Söder gefährdet die Gesundheit bayerischer Bürger. Jürgen Mistol (Grüne) sagte, es sei ein unglaublicher Vorgang, dass Söder kein Bundesrecht durchsetzen wolle. „Das ist ein eklatanter Rechtsbruch.“ Und Alexander Muthmann (FDP) sagte über Söder: „Seine Allmachtsphantasien machen auch vor dem Rechtsstaat nicht halt.“ Die AfD nutzte die Debatte, um das Impfen insgesamt anzugreifen.
Holetschek entgegnete, auf Bundesebene lasse eine Entscheidung für eine allgemeine Impfung lange auf sich warten. Dann hättest du die jetzige Debatte nicht. „Du kannst es nicht richtig machen, du hast es vermasselt und jetzt versuchst du, den Spieß umzudrehen“, sagte Holetschek.
Der Bayerische Städtetag hat derweil deutlich die schleppende Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kritisiert. Bundespräsident Markus Pannermayr (CSU) bezeichnete es als gravierend, dass wenige Wochen vor der geplanten Einführung wichtige Fragen ungeklärt seien: „Für wen genau soll geimpft werden? Welche Einrichtungen sind eigentlich impfpflichtig?“ Und: Wie ist abzuwägen, ob Impfpflichten inklusive möglicher Beschäftigungsverbote durchgesetzt werden sollen und ob dadurch der Weiterbetrieb einer Einrichtung gefährdet wird? Der Stadtrat forderte Bund und Länder auf, diese Fragen zügig zu klären. Die von Söder angekündigten Übergangsfristen könnten Zeit geben, einheitliche Regelungen zu finden.
Im Bundesinfektionsschutzgesetz wurde die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht verankert, die ab dem 15. März gelten soll. Konkret heißt es, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen müssen oder eine Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist das Gesundheitsamt zu informieren. Wird trotz einer nachträglichen Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt, kann dieser ein Betretungs- oder Arbeitsverbot in der Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.
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