Mainz (dpa) – Staatsanwaltschaft und Polizei haben einem Bericht zufolge seit 2020 bundesweit in mehr als 100 Ermittlungsverfahren personenbezogene Daten aus der Luca-App oder anderen Formen der Corona-Kontaktaufnahme verwendet.
Das ist das Ergebnis einer Umfrage des ZDF-Nachrichtenportals „heute.de“ unter allen Staatsanwälten und Landesdatenschützern. In mindestens fünf Fällen seien die Daten genutzt worden, obwohl das Infektionsschutzgesetz dies dem Bericht zufolge damals nicht erlaubte.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat beispielsweise die Daten von 21 Personen aus der Luca-App ausgewertet, um Zeugen eines Treppensturzes in einem Restaurant zu finden. Im Sommer 2021 überprüfte die Polizei laut Staatsanwaltschaft Koblenz die Papierliste eines Gastwirts, um einem Dieb auf die Spur zu kommen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte dem ZDF mit, dass die Polizei die Gästeliste einer Veranstaltung im Juli 2021 wegen des Verdachts auf versuchten Tötungsdelikt ausgewertet habe.
Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten kritisierte dem Bericht zufolge Regelungen, nach denen die Corona-Warn-App des Bundes als Alternative zur Luca-App in den meisten Bundesländern nicht zulässig ist: „Mit dem Check-in der Corona-Warn-App steht eine Lösung zur Verfügung, bei der aufgrund des dezentralen Ansatzes keine unbefugten Datenabfragen möglich sind.“ Erkenntnisse zu unzulässigen Datenabfragen bei den vom Bundesdatenschutzbeauftragten beaufsichtigten Stellen wie dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei liegen derzeit nicht vor.
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