Saarbrücken (dpa/lrs) – Ab Sonntag (20. März) werden einige Corona-Regeln im Saarland gelockert, andere Auflagen gelten angesichts steigender Infektionszahlen vorerst weiter. Das sieht eine am Freitag vom Kabinett beschlossene Änderungsverordnung vor, die nun bis zum 2. April gilt. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen – für Genesene und Geimpfte wurden diese bereits am 4. März aufgehoben.
Für öffentliche und private Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich soll es laut Gesundheitsministerium keine Personenobergrenzen mehr geben. Bisher durften maximal 6.000 Menschen drinnen und bis zu 25.000 draußen zusammenkommen.
Außerdem tut sich was bei der Maskenpflicht: Sie gilt zwar grundsätzlich noch in geschlossenen Räumen, die für Besucher oder Kunden zugänglich sind, kann aber nun dort entfallen, wo die 3G-Regel kontrolliert und eingehalten wird, also nur geimpfte, getestete und genesene Personen Zugang haben. Bisher war die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen nur dann entfallen, wenn 2G-plus eingehalten wurde, also nur Geimpfte oder Genesene mit einem Test Zutritt hatten.
Der Bundestag hat am Freitag ein geändertes Infektionsschutzgesetz beschlossen, das die meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln aufhebt – das Gesetz hatte auch den Bundesrat passiert. Allerdings wurde den Bundesländern eine Übergangsfrist von zwei Wochen bis zum 2. April eingeräumt.
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