Gesundheit – Stuttgart – Baden-Württemberg erwägt „Hotspot“-Verordnung für April – Gesundheit

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Gesundheit – Stuttgart – Baden-Württemberg erwägt „Hotspot“-Verordnung für April – Gesundheit

Stuttgart (dpa/lsw) – Angesichts der hohen Infektionszahlen im Südwesten will die grün-schwarze Landesregierung in den kommenden Wochen – wenn möglich – mit Corona-Auflagen gegensteuern. Baden-Württemberg nutzt wie alle anderen Bundesländer zunächst die Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz, um die allgemeine Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen bis zum 2. April aufrechterhalten zu können. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen in Stuttgart erfuhr, erwägt die Koalition, das ganze Land zum „Hotspot“ zu erklären, um diese Schutzmaßnahmen bis Ende April aufrechtzuerhalten. Doch wie in anderen Ländern gibt es rechtliche Bedenken, ob das Bundesrecht eine solche Regelung vorsieht.

Ab diesem Samstag – und damit einen Tag früher als bundesweit geplant – fallen auch im Südwesten die seit Monaten geltenden Kontaktbeschränkungen und auch Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen vollständig weg. Als Grundlage dafür haben Bundestag und Bundesrat am Freitag das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erneuerte seine scharfe Kritik an der Ampel. „Das Virus breitet sich aus wie ein Flächenbrand. Aber statt mit schwerem Gerät und Löschflugzeugen sollten wir den Brand jetzt mit Wassereimern und Gartenschläuchen bekämpfen“, hieß es in einer Stellungnahme, die Kretschmann im Bundesrat zu Protokoll gegeben hatte .

Die Grünen verwiesen darauf, dass es in Deutschland immer noch drei Millionen Menschen über 60 Jahre gibt, die nicht geimpft sind. In seiner Stellungnahme griff er vor allem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an. „Es ist durchaus abenteuerlich, wenn der Bundesgesundheitsminister zunächst ein Gesetz einführt, das keine ausreichenden Schutzmaßnahmen vorsieht, dann aber die Länder auffordert, von der Übergangsregelung Gebrauch zu machen.“

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte hingegen, es sei nicht verwunderlich, dass Kretschmann die neuen Regeln nicht gefielen. „Sie entziehen der Regierung allumfassende Instrumente, mit denen sie die Grundrechte der Bevölkerung weiter einschränken kann.“ Es sei gut, „dass die Bundesregierung dem Corona-Aktivismus von Ministerpräsident Kretschmann Grenzen setzt“. Der Ministerpräsident war mit seiner Pandemie-Politik viel zu oft gescheitert und hatte vor Gericht immer wieder Schiffbruch erlitten.

Aus Rülkes Sicht haben die Bundesländer ausreichend Mittel zur Hand, um mit entsprechenden Einschränkungen zu reagieren, wenn die Fallzahlen mit neuen Varianten steigen oder eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. „Wir sind absolut dafür, die gefährdeten Gruppen zu schützen und einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken. Aber jetzt ist es an der Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu geben“, sagte der FDP-Politiker.

Tatsächlich können die Bundesländer auch nach der Übergangszeit in eigener Verantwortung entscheiden, ob weitere Corona-Auflagen für „Hotspots“ auszuweisen sind. Doch wie andere Regierungschefs hält Kretschmann diese Möglichkeit im Gesetz – auch wegen schwammiger Formulierungen – für unpraktisch und rechtlich schwierig. Kretschmann wies darauf hin, dass die Rechtsgrundlage „schlecht gemacht sei, sodass Unsicherheiten, Streitigkeiten und Klagen vorprogrammiert seien“. Aber auch andere Länder wie Bayern und Rheinland-Pfalz wollen die „Hotspot“-Regel nutzen.

Unterdessen wurde bekannt, dass auch Gesundheitsminister Manne Lucha mit dem Coronavirus infiziert war. Die Grünen wurden am Donnerstag in einem PCR-Test positiv auf das Virus getestet und begaben sich sofort in häusliche Isolation, sagte ein Sprecher. „Der Minister hat typische Krankheitssymptome und wird bis auf weiteres an keinen politischen Terminen teilnehmen.“ Zuvor hatten sich unter anderem Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl angesteckt.

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