Haften Radfahrer bei Unfällen?

Startseite » Haften Radfahrer bei Unfällen?
Haften Radfahrer bei Unfällen?

Fährt eine Radfahrerin auf der Bundesstraße und nicht auf dem für sie vorgesehenen Radweg, kann dies Konsequenzen für die Haftungsfrage haben. Kommt es zu einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern, haftet auch der Radfahrer.

Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 651/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hinweist.

Beide beim Überholen schwer verletzt

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Unfall zwischen einem Motorradfahrer und einem Radfahrer. Beide wurden schwer verletzt. Das Motorrad hatte beim Überholen auf einer kurvenreichen Hauptstraße eine Kollisionsgeschwindigkeit von rund 90 km/h.

Die Schuld des Fahrers konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Die Frau hingegen fuhr mit ihrem Rad auf der Straße statt auf dem Radweg – sie haftete mit.

Betriebsrisiko mit Haftung entscheidend

Bei Unfällen zwischen motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern richtet sich die Haftung nach dem Betriebsrisiko. Das Oberlandesgericht entschied, dass der Fahrer des Motorrads wegen des erhöhten Betriebsrisikos beim Überholen zu 75 Prozent haftet. Die Radfahrerin musste für ihren Verstoß 25 Prozent der Haftung übernehmen.

© dpa-infocom, dpa:220202-99-943880/2

dpa