Karlsruhe lässt kommunales Verbot von Corona-„Spaziergängen“ in Kraft – Baden-Württemberg

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Karlsruhe lässt kommunales Verbot von Corona-„Spaziergängen“ in Kraft – Baden-Württemberg

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, ein kommunales Verbot von unangemeldeten Corona-„Spaziergängen“ mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Am Montag lehnten die Richter in Karlsruhe den Eilantrag eines Mannes ab, der die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg kippen wollte. Allerdings ließen sie die Frage offen, ob ein vorsorgliches Versammlungsverbot mit Sinn und Umfang der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit vereinbar sein kann. Die Klärung sei dem Hauptverfahren vorbehalten, hieß es in der Entscheidung, die am Nachmittag veröffentlicht wurde. (Az. 1 BvR 208/22).

Die Stadt Freiburg hatte wie viele andere Kommunen am 7. Januar eine präventive Allgemeinverfügung erlassen, die Ende des Monats auslaufen sollte. Darin wurden „alle nicht gemeldeten und inoffiziell bestätigten Treffen und Ersatztreffen im Zusammenhang mit allgemeinen Aufrufen zu ‚Montagsspaziergängen‘ oder ‚Spaziergängen‘ untersagt“.

Gleichzeitig kündigte die Stadt Karlsruhe an, ein seit Mitte Dezember geltendes Verbot von sogenannten Montagsspaziergängen im Stadtgebiet bis einschließlich 14. Februar 2022 zu verlängern Verordnung sind nicht angemeldete Kundgebungen oder Aufzüge, die als sogenannte Spaziergänge deklariert sind – aber legale Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes – verboten.

Auch die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag das Verbot für alle nicht angemeldeten und als Spaziergang deklarierten Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung verlängert. Laut einer Pressemitteilung gilt das Verbot innerhalb des Cityrings – also dem Bereich, der von den Bundesstraßen B 14, 27 und 27a und der Straße vor dem Hauptbahnhof begrenzt wird. Sie endet am 28. Februar 2022, sofern sie nicht früher gekündigt wird.

Wie viele andere Rathauschefs hat auch der Bürgermeister von Ostfildern unangekündigte Demos von Kritikern der Corona-Politik verboten – doch seine Ankündigung auf Twitter löste eine wütende Protestwelle in den sozialen Medien aus. In bestimmten Chatgruppen hieß es sogar, es gebe einen „Schießbefehl“ gegen die Demonstranten. Dieser Darstellung widersprachen Oberbürgermeister Christof Bolay (SPD) und die Polizei Reutlingen am Montag vehement. „Der Einsatz von Schusswaffen zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Als Kontrapunkt zu den wöchentlichen Demonstrationen von Impfgegnern und Corona-Leugnern in Pforzheim hat am Montagabend eine Menschenkette von rund 500 Teilnehmern während der Corona-Pandemie ein Zeichen des Zusammenhalts in der Stadt gezogen. Die Zahl der Teilnehmer rief die Polizei. Gleichzeitig kamen unweit von dort 5.000 Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen zusammen. Nach Angaben eines Polizeisprechers verlief die angemeldete Versammlung weitgehend in Form eines Fahrstuhls und friedlich.