Kaufland: Kunden tun beim Einkaufen etwas Verbotenes und wissen es nicht

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  • VonSimon Mones

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Kaufland und Co. verstehen bei manchen Aktionen keinen Spaß. Das Unternehmen erklärt, was Kunden beachten müssen.

Der Gang zum Supermarkt ist so selbstverständlich wie fast alles andere in unserem Leben. In der Zwischenzeit können Sie vorbeikommen Kaufland*, Aldi, Lidl* und Co. fast alles für den täglichen Bedarf. Trotzdem nehmen manche Kunden die Regeln im Supermarkt oft nicht so ernst wie sie es tun echo24.de* gemeldet.

Aber jedes Kind weiß, dass es verboten ist zu stehlen, etwas zu zerstören oder einen Raub zu begehen. Allerdings dürfte so mancher Kunde – bewusst oder unbewusst – schon einmal gegen die ersten beiden Punkte verstoßen haben. Denn mal ehrlich, wem ist noch kein Produkt aus dem Regal gefallen und kaputt gegangen? In diesen Fällen passiert meistens nichts. Doch so mancher Fehler beim Einkaufen kann auch mit einer Beschwerde oder einem Hausverbot enden.

Einkaufen im Supermarkt: Essen ist nicht erlaubt

Das lässt sich leicht vermeiden, denn die Regeln für den Supermarkteinkauf finden Sie auf den Webseiten der regionalen Verbraucherzentralen oder bei der Stiftung Warentest. Mancher Kunde scheint dies jedoch zu vergessen, wenn er beim Einkaufen zu hungrig oder durstig wird und die Ware vor dem Kauf aufisst.

Die leere Packung landet dann auf dem Kassenband und wird bezahlt. Doch das ist eigentlich nicht erlaubt, wie Kaufland auf Anfrage angibt echo24.de* bestätigt: „Im Einzelhandel gilt generell: Die Ware bleibt bis zur Bezahlung Eigentum des Händlers. Das bedeutet streng genommen, dass der Verzehr von Lebensmitteln im Supermarkt nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Einkaufen im Supermarkt: Kaufland bietet Schnupperangebote an

Doch in den meisten Fällen drücken die Mitarbeiter in den Supermärkten ein Auge zu und lassen den Kunden mit dem Fehler davonkommen. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie Obst oder Gemüse vor dem Kauf einfach probieren. Damit machen Sie sich strafbar.

Das Lesen von Zeitungen im Supermarkt ist nicht verboten, aber auch nicht erwünscht.

© Sven Hoppe/dpa

Es ist jedoch relativ einfach, dieses Problem zu umgehen. „Wenn der Kunde ein spezielles Produkt ausprobieren möchte, ist das hier natürlich auch möglich. In diesem Fall helfen unsere Mitarbeiter gerne weiter und stehen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung“, betont Kaufland.

Darüber hinaus bietet Kaufland regelmäßig die Möglichkeit, neue Produkte auszuprobieren oder stellt im Rahmen von Sonderaktionen Probierplatten mit Käse oder Wurst an den Frischetheken bereit. „Aufgrund der aktuellen Corona-Situation können wir derzeit leider keine Verkostungen in unseren Filialen durchführen“, erklärt Kaufland.

Einkaufen im Supermarkt: Kaufland bittet Kunden, Zeitungen erst nach dem Kauf zu lesen

Aber das Probieren von Lebensmitteln ist nicht der einzige Fehler, den Kunden im Supermarkt machen können. Oft sieht man Leute, die in Zeitungen blättern, die dann wieder zurückgelegt werden. Das will auch Kaufland nicht: „Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Da wir allen Kunden einwandfreie Produkte bieten möchten, bitten wir sie, Zeitungen und Zeitschriften erst nach dem Kauf zu lesen. So kann sich jeder Kunde sicher sein, ein originales, ungelesenes Produkt zu erwerben.“

Grundsätzlich ist es aber nicht verboten, im Supermarkt die Zeitung zu lesen. Im Gegenteil, es fällt sogar unter Prüfung. Es sei denn, das Verbot ist in der Hausordnung festgelegt. Beschädigt der Kunde die Zeitung jedoch so, dass sie nicht weiterverkauft werden kann, muss er dafür aufkommen.

Einkaufen im Supermarkt: Kunden dürfen Verpackungen öffnen – unter einer Bedingung

Aber Lebensmittel und Zeitungen sind nicht die einzigen Produkte, die Käufer im Supermarkt probieren oder „testen“. Hin und wieder findet man auch bereits geöffnete Produkte in den Regalen der Supermärkte. Hier ist die Situation ähnlich wie bei den Zeitungen. Die Verpackung kann zum Testen oder zur Überprüfung der Vollständigkeit eines Produkts geöffnet werden.

„Wichtig! Das gilt nur, wenn die Verpackung beim Öffnen unbeschädigt ist und das Produkt dann problemlos verkauft werden kann“, betont die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Andernfalls hat der Kunde den entstandenen Schaden zu ersetzen. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIEN