Kontogebühr bei Sparkasse und Bank zurückerhalten: Was Kunden wissen müssen

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Kontogebühr bei Sparkasse und Bank zurückerhalten: Was Kunden wissen müssen

Kunden können Kontogebühren von der Bank zurückfordern. Aber Vorsicht ist geboten.

Deutschland – Verbraucher müssen für ein Konto bei der Bank oft eine Gebühr zahlen. Allerdings gibt es jetzt eine Änderung bei den Gebühren für Konten bei Sparkassen und Co. Kunden müssen also nicht immer eine Erhöhung hinnehmen.

Finanzgruppe Sparkasse
Kunden rund 50 Mio
Anzahl der Kreditinstitute 376

Gebühren bei Sparkasse und Co. für das Konto: Kunden können sich wehren

Für Kunden ist es ein großes Ärgernis, wenn Banken die Kosten für die dazugehörigen Konten erhöhen. Aber das muss man nicht in jedem Fall akzeptieren. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 sind Erhöhungen ohne Zustimmung des Kunden nicht zulässig.

Dies gilt insbesondere bei der Postbank. Aber auch Kunden von Sparkassen und anderen Banken sollten prüfen, ob sie etwaigen Vertragsänderungen ausdrücklich zugestimmt haben. „Fast alle Banken haben solche oder ähnliche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, so auch die Postbank, weshalb das BGH-Urteil auch auf sie Auswirkungen hat“, erklärt Finanzexperte Niels Nauhauser

Ist dies nicht der Fall, hilft ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um die entsprechenden Klauseln zu Erhöhung und Fristen zu prüfen. Die Verbraucherzentrale rät in jedem Fall zur Prüfung der Erstattungsansprüche.

Erhöhung der Kontogebühren: Kunden sollten ihren Erstattungsanspruch prüfen

Laut Experten muss die Bank ihre Kunden mindestens zwei Monate vor dem Wechsel schriftlich informiert haben. Wer nicht innerhalb der acht Wochen vor der Erhöhung widerspricht, erklärt automatisch sein Einverständnis. Doch dass die Einwilligung durch Schweigen erfolgt ist, müssen die Verbraucher auch von Sparkasse, Volksbank und Co.

Wichtig ist auch zu prüfen, ob Verjährungsfristen für Ansprüche bestehen. Ansonsten können Kunden auch die Gebühren der Vorjahre zurückfordern. Wer bis zum 31.12.2022 aktiv wird, kann demnach Ansprüche bis einschließlich 2019 geltend machen (weitere News zu Digital bei RUHR24).

Gebühren bei Sparkasse und Co.: Verbraucherzentrale rät Kunden zur Kontoprüfung

Das geht am besten schriftlich. Die Verbraucherzentrale stellt dazu ein Musterschreiben zur Verfügung. Zudem sollen die Kunden der Bank „die Möglichkeit zur Sonderkündigung“ haben, wie die Verbraucherzentrale sagt.

Um wirklich festzustellen, inwieweit man unerlaubt Beiträge auf den eigenen Account geleistet hat, muss man erst einmal alle Posteingänge durchgehen. Das kann zum Beispiel auch das Online-Banking bei der Sparkasse sein, aber auch E-Mails und Briefe sollten genau geprüft werden.

Kunden sollten Online-Banking und E-Mails auf Post von der Bank überprüfen.

© Christin Klose/dpa

Wer bisher ein kostenloses Konto hatte und nun unaufgefordert Gebühren zahlt, sollte handeln. Verbraucher, die eine illegale Erhöhung entdecken, sollten ihr Bankkonto verwenden, um zu berechnen, wie viel sie zu viel bezahlt haben.

Kontogebühren bei den Banken: Verbraucherzentrale warnt Kunden vor Fehlreaktion

Eine große Hilfe kann eine Gebührenliste sein, die Kunden bei ihrer Bank anfordern können. Die Verbraucherzentrale warnt aber auch vor vorschnellen Kontakten wegen möglicher Erhöhungen. Denn einige Banken sollen Kundenkonten nach der Rückerstattungsanfrage gekündigt haben.

Zudem weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass Kunden unbedingt legitime Beträge an die Bank zahlen sollten. Ein langwieriger und teurer Rechtsstreit lohnt sich nicht automatisch in jedem Fall. Auch Gerichtsschreiben sollten keinesfalls ignoriert werden. Wenn Sie unsicher sind, hilft es, einen Experten zu Rate zu ziehen.

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