Millionen fließen in die Region – Lahr

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Millionen fließen in die Region – Lahr

Mehrere Kommunen erhalten Geld aus dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums.

(ale/lj). Mehr als fünf Millionen Euro an Zuwendungen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fließen im Jahr 2022 in den Ortenaukreis. Damit wird ein Investitionsvolumen von knapp 43 Millionen Euro ausgelöst. Das teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Freitag mit. „Das ist die höchste Fördersumme, die der Landkreis Ortenau jemals erhalten hat! 80 Prozent aller vom Landkreis Ortenau eingegangenen Anträge wurden bewilligt“, so Landrat Frank Scherer in einer Pressemitteilung. Gefördert werden unter anderem Projekte in Lahr, Ettenheim, Friesenheim, Neuried, Hohberg und Seelbach.

Mit insgesamt rund 1,34 Millionen Euro geht die größte Gesamtfördersumme an Neuried. Laut Bauamtsleiter Klaus Person werden dort acht überwiegend private Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 6,6 Millionen Euro gefördert. Ein Großteil des Geldes – mehr als 873.000 Euro – fließt in ein Gemeinschaftsprojekt: den Bau des neuen Bürgerhauses in Schutterzell. Bürgermeister Tobias Uhrich freut sich sehr über die Zusage der Programmförderung. „Wir sind sehr stolz, dass das Projekt in Schütterzell auch die Politik in Stuttgart überzeugt hat“, sagte er am Freitag in einem Interview mit der Badischen Zeitung. Nun wolle die Gemeinde das 4,5-Millionen-Euro-Projekt „auf Hochtouren“ vorantreiben, sagte Uhrich. Als nächster Schritt sollen laut Bauamtsleiter Person die Bebauungspläne fertig gestellt werden. Für die Handwerksberufe ist zusätzlich ein Vergabeverfahren erforderlich. „Da steigen wir so schnell wie möglich ein“, sagt Uhrich, der hofft, das Gebäude 2023 in Betrieb nehmen zu können – „und wenn der Dezember kommt.“ Laut Bauamtschef Person dienen die privaten Projekte vor allem der Schaffung von Wohnraum. In Ichenheim ist aber auch der Umbau eines Gebäudes in ein Café geplant.

In Friesenheim gibt es Geld für 13 Projekte

Auch die Gemeinde Friesenheim, die kürzlich als ELR-Vorranggemeinde aufgenommen wurde, bekommt viel Geld (siehe Informationen). Für 13 geförderte Projekte in den Landkreisen mit einem Investitionsvolumen von gut fünf Millionen Euro hat das Land dort Zuschüsse in Höhe von rund 636.000 Euro zugesagt. Rund 34.000 Euro fließen in die Sicherung der medizinischen Versorgung im Landkreis Oberschopfheim, wie Ortsbürgermeister Michael Jckle bestätigte. Neben einem Projekt aus dem Arbeitsschwerpunkt Kernstadt werden in Friesenheim auch elf Projekte aus dem Arbeitsschwerpunkt Innenausbau und Wohnen berücksichtigt. Im Ettenheimer Stadtteil Münchweier wird ein Projekt mit einer Fördersumme von rund 80.000 Euro angedacht. „Nach Auskunft des Bauamtes handelt es sich um ein privates Projekt in Mönchweier“, teilte die Stadtverwaltung auf BZ-Anfrage mit. Demnach soll dort eine Scheune zu Wohnzwecken umgebaut und eine bestehende Dachgeschosswohnung modernisiert werden. Hinzu kommen rund 31.000 Euro für zwei Projekte im Bereich Innenausbau und Wohnen in Hohberg, 25.000 Euro für ein Projekt in Lahr-Kippenheimweiler und 20.000 Euro für ein weiteres in Seelbach.

„Die darin enthaltenen Projekte sind sehr vielfältig und werden wichtige Impulse für die Strukturentwicklung unseres ländlichen Raums geben“, wird Minister Peter Hauk in der Pressemitteilung des Landes zitiert. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die ELR-Förderung um acht Millionen Euro erhöht. „Das ELR-Programm gibt damit trotz der weiterhin schwierigen Pandemie-Situation vielen Projekten und Vorhaben Impulse.“

Solange die Baugenehmigungen vorliegen, könnten die Projektträger sofort mit der Umsetzung der Projekte beginnen, so Hauk weiter.

Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums

Das Ländliche Raumentwicklungsprogramm (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem überwiegend kommerziellen „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Kommunen im ländlichen Raum konzipiert aus der Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ersichtlich ist. Es gibt drei Förderschwerpunkte: Innenentwicklung, Arbeit, Gastronomie und Grundversorgung. Die Städte, Gemeinden oder Interkommunalen Verbände stellen Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm. Anträge für (inter)kommunale Infrastrukturprojekte, private Wohnungsbauprojekte und Unternehmensinvestitionen werden nach Beratung in den lokalen Koordinierungsgremien auf Kreisebene priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt, die ihrerseits einen Antrag an das Ministerium weiterleiten. Auch Gemeinden, die konkrete Entwicklungskonzepte einreichen, können ELR-Vorranggemeinden werden. Als solche werden sie prioritär gefördert und profitieren von einer höheren Förderquote für kommunale Projekte.