Die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind noch recht vage und unverbindlich. Daher sollten diese klar spezifiziert und verbindlicher gemacht werden. Die zentralen Entwicklungen in diesem Zusammenhang können Sie hier nachlesen.
ERFRAG hat die Aufgabe, Nachhaltigkeitsstandards zu entwickeln – DRSC veröffentlicht EU-Richtlinien
Die Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung schreitet zügig voran. an Europäisches Level Die EFRAG wurde beauftragt, bis Oktober 2022 einen ersten Satz europäischer Nachhaltigkeitsstandards zu entwickeln. Zur Unterstützung haben der DRSC und das Audit Committee Institute (ACI) am 15. September 2021 eine gemeinsame Veröffentlichung zu den vorgeschlagenen veröffentlicht EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, CSRD).
Die Veröffentlichung enthält Beiträge zu den Vorschlägen des CSRD in den Bereichen
- erweiterter Geltungsbereich,
- erweiterter Informationsgehalt,
- Standardisierungs- und Berichtsstandards,
- Form und Veröffentlichung der Berichterstattung,
- Zuverlässigkeit der Berichterstattung und
- Auswirkungen auf die Unternehmensführung.
Flankiert werden alle Beiträge von den Ergebnissen der DRSC CSR-Studie für das BMJV.
Hier erhältlich.
European Round Table fordert die Europäische Union auf, Standards anzupassen
Unterstützt und koordiniert vom European Round Table for Industry, der Value Balancing Alliance, dem World Business Council for Sustainable Development und dem World Economic Forum haben jedoch 57 Organisationen einen offenen Brief an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union gerichtet die Europäische Union, in der sie sie auffordern, die Kommenden Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sich an weltweit einheitlichen und vergleichbaren Leistungskennzahlen und Offenlegungen auszurichten.
Die Unterzeichner des Schreibens weisen darauf hin, dass Erzeuger und Verbraucher von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG) weltweit mit einer Fülle von Berichtsrahmenwerken und -standards zu kämpfen haben keine konsistenten und vergleichbaren Informationen aktivieren. Gleichzeitig hat sich die Vereinheitlichung der Finanzberichterstattung bewährt. Daher wird in dem Schreiben argumentiert, das folgen dem gleichen Muster in der ESG-Berichterstattung auf der ganzen Welt und ein unabhängiges Gremium einrichten, das Objektivität und einen angemessenen Konsultationsprozess gewährleisten kann.
Die Unterzeichner, die ein Vermögen von über 8,5 Billionen Euro vertreten und mehr als 5 Millionen Menschen beschäftigen, unterstützen daher nachdrücklich die Initiative der IFRS Foundation, a International Sustainability Standards Board (ISSB) gegründet, das weltweit anerkannte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt, die weltweit übernommen werden können. Das Schreiben erkennt auch an, dass es Rechtsordnungen gibt, die in ihren ESG-Berichterstattungsinitiativen weiter fortgeschritten sind und möglicherweise weiter gehen oder beschleunigen möchten, um bestimmte politische Prioritäten zu erfüllen. Daher unterstützen die 57 Organisationen die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) und die IFRS Foundation in ihrer Empfehlung a „Baukastenansatz“ zur Schaffung einer weltweit einheitlichen Basis für Nachhaltigkeitsstandards, auf denen nationale und regionale Standardsetzer zusätzliche Standards für ihre Bedürfnisse aufbauen können. Sie stellen auch fest, dass dieser Bausteinansatz kürzlich von den Finanzministern der G7 und G20 und Zentralbankgouverneuren, einschließlich der Europäischen Union, gebilligt wurde.
Weitere Informationen finden Sie unter
Hier.
Staatsoberhäupter der G-20 unterstützen die Einrichtung eines Standardsetters
Auch die G-20-Staatschefs unterstützen sie Etablierung eines Standardsetters für Nachhaltigkeitsberichterstattung unter dem Dach der IFRS Foundation. Das Kommuniqué des Gipfels der G-20-Staatschefs am 30. und 31. Oktober 2021 in Rom betont allgemein: Nachhaltige Finanzen zur Förderung eines geordneten und gerechten Übergangs zu einer grünen und nachhaltigeren Wirtschaft und einer inklusiven Gesellschaft im Einklang mit dem Jahr 2030 Die Agenda für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Abkommen sind von entscheidender Bedeutung. Zur Standardsetzung im Bereich Nachhaltigkeitsangaben heißt es in der Erklärung: „Wir begrüßen auch das Arbeitsprogramm der International Financial Reporting Standards Foundation zur Entwicklung eines zentralen globalen Berichtsstandards unter solider Governance und öffentlicher Aufsicht, basierend auf der FSR-Aufgabe Force Framework for Climate-related Financial Information und die Arbeit der Standardsetzer im Bereich Nachhaltigkeit.“
Hier erhältlich.
12-seitige Publikation als Umsetzungshilfe für mittelständische Unternehmen empfohlen
Unabhängig vom Ausgang dieser Kontroverse zwischen internationalen und europäischen Standards, die Zeit drängtsich als Unternehmen oder Adressat der Rechnungslegung mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinanderzusetzen. Die European Association of Accountants and Auditors for Small and Medium-Sized Enterprises (EFAA) hat die Publikation speziell für mittelständische Unternehmen herausgegeben Was SMPs und KMUs über die Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen müssen problematisch. Das informative 12-seitige Papier kann
Hier abgerufen werden.
Überarbeitete Universal Standards sollen ab 2023 angewendet werden
Aufgrund bereits getroffener Vereinbarungen zur engen Zusammenarbeit sowohl zwischen dem internationalen Standardsetzer (ISSR) als auch der EFRAG mit der Global Reporting Initiative (GRI) Es lohnt sich, deren Standards genauer zu betrachten. Im November 2021 ein Aktualisierung der universellen Standards vorgestellt, die ab dem Geschäftsjahr 2023 – also parallel zur geplanten Anwendung europäischer Normen – anzuwenden sind.
Die überarbeiteten Universal Standards stellen die bedeutendste Aktualisierung seit dem Übergang der GRI von der Bereitstellung von Leitlinien zur Festlegung von Standards im Jahr 2016 dar und zielen darauf ab, einen neuen Standard zu schaffen weltweiter Maßstab für Nachhaltigkeitsberichterstattung einstellen. Dabei wurden die Grundlagen aller Berichterstattung durch GRI gestärkt und das Ziel war, ein Höchstmaß an Transparenz für die Auswirkungen der Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen zu bieten.
der zukunftsorientierter Ansatz, die der Überarbeitung der Universal Standards zugrunde lag, bedeutet, dass Unternehmen, die die GRI-Berichterstattung verwenden, gut positioniert sind, um auch auf neue regulatorische Offenlegungsanforderungen wie die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie und die IFRS-Pläne für Nachhaltigkeitsstandards zu reagieren. Möglich wird dies durch eine benutzerfreundliches Baukastensystem. Dadurch wird es allen berichtenden Organisationen ermöglicht, die überarbeiteten Universal Standards parallel zur Anwendung der angepassten Themenstandards und der neuen Branchenstandards anzuwenden.
Das 2019 vom Global Sustainability Standards Board (GSSB) initiierte Projekt zielte darauf ab, die GRI Universal Standards, bestehend aus GRI 101: Foundation 2016, GRI 102: General Disclosures 2016 und GRI 103: Management Approach 2016, zu überprüfen, um die Qualität zu bewerten verbessern. Dieser überprüfte die Konsistenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung und untersuchte, wie Organisationen die Standards nutzen, um ihre Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen offenzulegen. Im Fokus des Projektes standen insbesondere:
- Aufnahme von Menschenrechtsangaben in die GRI-Standards;
- Aufnahme des Sorgfaltspflichtkonzepts in GRI 103: Management Approach 2016;
- Erwägung von Überarbeitungen der Berichterstattungsgrundsätze und -konzepte in GRI 101: Grundlagen 2016;
- Berücksichtigung von Überarbeitungen des Berichtsmodells in GRI 101: Foundation 2016;
- Berücksichtigung von Überarbeitungen von GRI 102: Allgemeine Angaben 2016;
- Die Überprüfung der Universal Standards wurde von den Empfehlungen des GRI Technical Committee on Human Rights Disclosure beeinflusst, einer Interessenvertretung für die Offenlegung von Arbeitsrechten.
Weitere Informationen und die überarbeiteten Standards (bisher nur in englischer Sprache) sind verfügbar
Hier erhältlich.
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