Wer seine Rente vor dem regulären Rentenalter bezieht und gleichzeitig weiter arbeitet, muss auf die sogenannte Zuverdienstgrenze achten. Denn bei zu hohem Zuverdienst wird die Rente gekürzt, so der Deutsche Rentenversicherungsverband in Berlin.
Wie hoch die Zuverdienstgrenze ist, hängt davon ab, ob die Rente in voller Höhe oder als Teilrente bezogen wird. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie wurde die Grenze angehoben.
Wer die volle Altersrente bezieht, kann in diesem Jahr 46.060 Euro brutto dazuverdienen, ohne eine Kürzung seiner Rente befürchten zu müssen. Überschreiten Sie diese Grenze mit Ihrem Zuverdienst, wird der darüber hinausgehende Anteil zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Wenn Sie berechnen möchten, wie sich ein höheres Zusatzeinkommen auf die Altersrente auswirkt, können Sie die verwenden Zusatzverdienstrechner Rentenversicherung nutzen.
Bei einer Teilrente liegt die individuelle Grenze höher
Rentner, die nur eine Teilrente beziehen, also zwischen 10 und 99 Prozent der vollen Rente, können mehr verdienen. Dabei gilt: Je niedriger die Teilrente, desto höher die Zuverdienstgrenze. Wie hoch sie genau ist, berechnet der zuständige Rentenversicherungsträger auf Anfrage.
Wenn Sie die individuelle Zuverdienstgrenze grob selbst berechnen möchten, können Sie die verwenden Flexibler Rentenrechner die Deutsche Rentenversicherung nutzen.
Nach Angaben des Deutschen Rentenversicherungsverbandes kann die Höhe der Teilrente inklusive der damit verbundenen individuellen Zuverdienstgrenze jederzeit für die Zukunft neu festgelegt werden. Auch ein Wechsel in eine Vollrente ist jederzeit möglich. Weitere Beratung erhalten Sie von Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Zuverdienstrechner der Deutschen Rentenversicherung
Flexibler Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung
Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung
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