Was Sie über Fahrgemeinschaften wissen müssen

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Was Sie über Fahrgemeinschaften wissen müssen
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Teameffizienz: Wer auf Fahrgemeinschaften setzt, kann Kosten und CO2-Emissionen reduzieren. © Christin Klose/dpa-tmn

Einsteigen und losfahren: Mitfahrgelegenheiten sind für viele die perfekte Mobilitätslösung. Damit der Weg zu Ihrem Ziel reibungslos verläuft, gilt es einiges zu beachten – angefangen bei der Partnersuche.

Berlin – Egal, ob Sie gemeinsam mit Kollegen oder einem Fremden aus der Studienstadt in Ihr Heimatland fahren: Mitfahrgelegenheiten lohnen sich bei vielen Gelegenheiten – allein schon für die Umwelt.

So verbrauchen beispielsweise zwei Autos mit jeweils einer Person auf der gleichen Strecke fast doppelt so viel Sprit wie ein Auto mit zwei Personen, so das Umweltbundesamt. Wenn sich diese beiden Personen also ein Auto teilen würden, könnten sie viel CO2 einsparen.

Doch Fahrgemeinschaften sind nicht nur gut für die Umwelt, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen: „Bei Fahrgemeinschaften sparen Fahrer und Mitfahrer Spritkosten. Es ist auch viel entspannter, wenn man nicht ständig selbst fahren muss.“

Eine erhöhte Zahl von Fahrgemeinschaften soll laut Hummel auch Vorteile beim Parken bringen. Letztlich reduziert dies die Gesamtzahl der Autos, die in den Städten fahren.

Finden Sie die richtige Fahrgemeinschaft

„Wer eine Mitfahrgelegenheit sucht, sollte sich Partner suchen, die nicht nur sicher fahren, sondern auch zuverlässig sind“, sagt Hummel. Schließlich ist es sehr ärgerlich, wenn man einen Termin verpasst, weil der Fahrer zu spät oder gar nicht kommt.

Wer eine Hebebühne für den täglichen Arbeitsweg sucht, schaut sich am besten im Kollegenkreis um: „Ob die Chemie stimmt, merkt man schnell – spätestens nach der ersten Probefahrt“, sagt Hummel. Einige Unternehmen haben dafür sogar firmeninterne Vermittlungsbörsen.

Nutzen Sie digitale Vermittlungsplattformen

Für die Heimreise von der Studienstadt oder anderen überregionalen Strecken gibt es bundesweit eine Reihe von Mitfahrzentralen – im Web und als App. Sie helfen, die richtige Fahrgemeinschaft zu finden. Dazu gehören beispielsweise „blablacar“, „fahrgemeinschaft.de“, „bessermitfahren.de“ und „twogo“.

Diese Plattformen gehören zu den größten in Deutschland. Während „fahrgemeinschaft.de“ und „bessermitfahren.de“ kostenlos sind, fallen bei „blablacar“ und „twogo“ Gebühren an.

Letzteres richtet sich vor allem an Pendler und bietet spezielle Optionen für Unternehmen. „Bessermitfahren.de“ eignet sich besonders für spontane Ausflüge. Hier ist keine Registrierung notwendig, aber entsprechend wenig ist über die Passagiere bekannt.

Kfz-Haftpflichtversicherung für Unfallschäden

„Geraten Sie mit Ihrem Fuhrpark in einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für alle Schäden der Insassen auf“, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer den Unfall nicht zu vertreten hat.

„Auch der Halter des Fahrzeugs hätte Anspruch auf Entschädigung durch seine Haftpflichtversicherung, wenn er als Beifahrer geschädigt wurde“, sagt Janeczek. Lediglich bei „höherer Gewalt“ besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Von einer Insassenunfallversicherung rät er ab, weil die hohen Haftungshöchstgrenzen bei der Kfz-Haftpflicht sie meist überflüssig machen.

Informieren Sie sich vor Reiseantritt über den Versicherungsschutz

Alexander Schnaars vom ADAC erklärt, dass die Insassen-Unfallversicherung auch Leistungen für den Unfallverursacher erbringt, der nichts von seiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung erhält.

Dennoch hält er es für sinnvoller und einfacher für jeden Insassen, eine eigene private Unfallversicherung abzuschließen. „Sie zahlen unabhängig davon, wie der Schaden entstanden ist“, sagt Schnaars.

Schnaars erklärt auch, dass der Schaden am Unfallauto weder von der Kfz-Haftpflichtversicherung noch von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist. „Das zahlt nur die Vollkaskoversicherung.“ Informieren Sie sich daher immer vor Reiseantritt über den bestehenden Versicherungsschutz.

Was gibt es sonst noch zu beachten

Auch Fahrgemeinschaften können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. „Ab dem ersten Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer“, sagt Schnaars. Grundsätzlich ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Die Entfernungspauschale wird bei den Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt.

Letztlich ist vor allem festzuhalten, dass niemand mit einer Fahrgemeinschaft Geld verdienen darf. Das bedeutet, dass die Mitfahrgebühren, die der Fahrer von den Fahrgästen kassiert, höchstens die Betriebskosten decken dürfen. „Dazu gehören der Benzinpreis, die Kosten für den Autoservice und Ähnliches“, sagt Janeczek. Fahrgemeinschaften seien schließlich gar nicht so kompliziert: „Jeder kann jeden mitnehmen.“ dpa