Wir wissen nur, was nicht geht / Kommentar von Raimund Neuss zur Euthanasie und dem Münsteraner Urteil

Startseite » Wir wissen nur, was nicht geht / Kommentar von Raimund Neuss zur Euthanasie und dem Münsteraner Urteil
Köln (ots) –

Sie konnten nicht anders entscheiden: Die Erwartung, dass die Richter des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts geltendes Recht missachten und den privaten Erwerb eines hochdosierten, tödlichen Betäubungsmittels zulassen würden, konnte sich nicht bewahrheiten. Dies widerspricht dem Euthanasie-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur scheinbar.

Das Recht des Einzelnen auf „selbstbestimmte Lebensbeendigung“ im Sinne von Karlsruhe beinhaltet nicht das Recht auf einen konkreten Weg. Darüber hinaus tragen aber beide Entscheidungen, die grundsätzliche aus Karlsruhe und die konkrete aus Münster, wenig zur Klarheit bei. Wir wissen jetzt, wie man es nicht macht. Aber wie könnte es gehen?

Man sieht das Achselzucken, mit dem die Oberverwaltungsrichter auf die seit dem Karlsruher Urteil wieder aktiven Euthanasievereine verweisen. Eine Szene, die dringend geregelt werden muss, aber wie? Kann der Gesetzgeber das Recht auf selbstbestimmten Suizid überhaupt einlösen? Wie sieht Selbstbestimmung bei psychischen Erkrankungen aus – und was, wenn Angehörige Druck ausüben? Der Ausweg aus diesem Dilemma muss noch gefunden werden.

Pressekontakt:

Kölner Rückblick
Raimund Neuss
Telefon: 0228-6688-546
[email protected]

Originalinhalt aus: Kölnische Rundschau, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/70111/5137143